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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Hat der Besch sein Fahrzeug verlassen und die Fahrt erst nach ca 2 Minuten fortgesetzt, so kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß er während dieses Zeitraumes die für die Einleitung der nach § 4 Abs 1 lit b und c, Abs 2 und 5 StVO vorgesehenen Maßnahmen erforderlichen Schritte gesetzt hat. Daß er möglicherweise sodann den in den zitierten Bestimmungen gestellten Anforderungen nicht entsprochen hat, vermag an diesem Ergebnis nichts zu ändern (Hinweis E 21.12.1988, 88/18/0336)
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1985180186.X06Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009