Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. November 1984 erkannte die oberösterreichische Landesregierung den Beschwerdeführer - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Linz vom 10. November 1983 - schuldig, er habe am 30. August 1982 um 15.00 Uhr in Linz auf der Freistädter Straße nächst dem Hause Nr. 4 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nach Verursachung eines Verkehrsunfalles nicht sofort angehalten. Er ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 17. Jänner 1986 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug wie folgt schuldig erkannt: 1. Sie habe am 30. Jänner 1985 um 3.31 Uhr in Wien 10, Ada-Christen-Gasse bei der Wendstattgasse einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt und als ursächlich Beteiligte an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht ohne unnötigen Aufschub diesen Unfall bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein Autoradio darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Schlagworte Autora... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das von § 4 Abs 1 lit c StVO ua umfaßte Verbot eines Nachtrunks von Alkohol (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0132) besteht auch dann, wenn der Lenker während des Lenkens nicht alkoholisiert war (Hinweis E 24.2.1982, 3848/80), und zwar jedenfalls so lange, bis eine amtliche Unfallaufnahme erfolgt ist und solange noch brauchba... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 leg cit ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen ode... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. August 1988 um 12.15 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw es unterlassen, obwohl sein Verhalten am Unfallsort (Straßenkreuzung Siedlungstraße-Ausseerstraße im Stadtgebiet von Liezen) in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, ohne unnötigen Aufschub die nächste Gendarm... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0007 E 23. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Anhaltepflicht und Meldepflicht ist, dass es zu - einem Verkehrsunfall - das ist jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis, das sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ereignet und einen Pers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges 1) am 19. Juni 1989 nach dem Verkehrsunfall um ca. 12.10 Uhr an einem näher beschriebenen Ort, die Ordination des Gemeindearztes Dr. M. verlassen, sich nach Hause und anschließend ins Gasthaus N. begeben und bis gegen 13.40 Uhr alkoholische Getränke konsumiert, somit bei einem Verk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Oktober 1988 um ca. 01.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug auf der S 35 aus Richtung Bruck an der Mur kommend in Richtung Graz gelenkt, sei bei km 5,0 in Zlatten, Gemeindegebiet Pernegg/Mur mit einem Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstanden sei, in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlass... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 12. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. November 1987 gegen 19.35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Rosental Bundesstraße (B-85) von Ferlach kommend in Richtung Görtschach, auf Höhe des Gasthofes "X" in Ferlach, Gemeinde Ferlach, gelenkt und es, obwohl sein Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gest... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. Oktober 1989 um 22.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt und habe es unterlassen 1) nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden (Kollision mit einem entgegenkommenden Pkw), mit dem sein Verhalten in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, sofort den Pkw anzuhalten, 2) von diesem Verkehrs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Auswirkungen eines Zusammenstoßes handelt es sich nicht allein schon deswegen um eine spezifisch kraftfahrtechnische Frage, die nur von einem Sachverständigen aus dem Kraftfahrzeugfach und nicht auch von einem maschinentechnischen Amtssachverständigen beurteilt werden könnte, weil... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Nähern sich zwei PKW schon vor der Kontaktierung gefahrbringend, so sind die Lenker verpflichtet, dem jeweils entgegenkommenden PKW eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden (Hinweis E 28.3.1985, 85/02/0072). Schlagworte Mitwirkung und Feststellung des SachverhaltesMeldepf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0002 E 13. September 1985 RS 2 Stammrechtssatz Wenn die Beh bei den Delikten nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO, welche durch dieselbe Tat begangen worden sind, gleich hohe Geldstrafen verhängt, so muss sie im Hinblick auf den unters... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Mit einer amtlichen Tatbestandsaufnahme, zu der auch die Feststellung eines allfälligen alkoholbeeinträchtigten Zustandes des Lenkers im Unfallszeitpunkt gehört, muß ua immer dann gerechnet werden, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gem § 4 Abs 1 lit c StVO schließt grundsätzlich auch das Verbot mit ein, nach dem Unfall Alkohol zu trinken, wenn dadurch die Feststellung, ob im Zeitpunkt des Unfalles ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand gegeben war, e... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Mitwirkungspflicht iSd § 4 Abs 1 lit c StVO besteht immer dann, wenn es zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat (Hinweis E 24.2.1982, 03/3848/80). Dies ist ua der Fall, wenn ein Identitätsnachweis nicht erfolgte und eine Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO gegeben ist. Schlagworte Meldepflicht Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Feststellung des Sachverhaltes kommt keineswegs nur am Unfallsort in Betracht; die Mitwirkungspflicht besteht jedenfalls so lange, als die Untersuchungen noch ein brauchbares Ergebnis zeigen können (Hinweis E 13.3.1981, 02/2245/80). Schlagworte Alkotest Voraussetzung... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein wegen einer Übertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO bzw nach § 4 Abs 5 StVO Beschuldigter muß mit einer amtlichen Tatbestandsaufnahme rechnen, wenn er mangels Feststellung seiner Identität keineswegs ausschließen kann, daß der andere PKW-Lenker das Einschreiten behördlicher Or... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Weigert sich der auf seine Beteiligung an einem Verkehrsunfall sofort aufmerksam Gemachte, das Schadensereignis zur Kenntnis zu nehmen, so trifft ihn immerhin der Vorwurf der Fahrlässigkeit in Bezug auf die Verletzung der Anhaltepflicht (§ 4 Abs 1 lit a StVO) European Case La... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0165 3 Stammrechtssatz Eine Mitwirkungspflicht iSd § 4 Abs 1 lit c StVO besteht immer dann, wenn es zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestandes kommt oder zu kommen hat (Hinweis E 24.2.1982, 03/3848/80). Dies ist ua der Fall, wenn ei... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 28. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 10. Juni 1989 in St. Pölten-Pottenbrunn, in der Bahnhofsiedlung auf der Landesstraße 5076 beim Straßenkilometer 0,400 1) um 2.20 Uhr die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht ve... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: § 4 Abs 1 lit c StVO dient ua auch dazu, Feststellungen über die Fahrtüchtigkeit eines Lenkers zu treffen (Hinweis E 29.3.1989, 88/03/0263; E 18.5.1988, 87/03/0249,0250; E 12.10.1983, 83/03/0106). Schlagworte Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ist das Wegräumen eines abgebrochenen, mehrere Meter langen und quer über der Fahrbahn liegenden Teiles eines Telefonmastes dem gem § 4 Abs 1 lit b StVO Besch aus physischen Gründen nicht möglich, so ist eine Bestrafung nach dieser Bestimmung unzulässig. Schlagworte Andere ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §99 Abs2 lita;VwRallg;
Rechtssatz: § 4 Abs 1 lit c StVO bietet keine Grundlage dafür, einen Lenker schlechthin deswegen zu bestrafen, weil er "keine Angaben über den Unfallshergang" gemacht habe, da diese Bestimmung keine, mit Verfassungsgrundsätzen in Widerspruch stehende Ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. Mai 1989 um 17.10 Uhr in Linz auf der A 7 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw "gelenkt und es nach einem auf Höhe Str.km 6,0 verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden durch Streifung mit dem in gleicher Richtung fahrenden Pkw ...... unterlassen, 1) sofort anzuhalten und 2) die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 20. Oktober 1988, um 19.26 Uhr, an einer näher bezeichneten Kreuzung in Wien als Lenker "des Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen W ...... (Anhänger)" an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. März 1987 gegen 03.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Gießhübl nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem er in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, a) nicht sofort angehalten und b) nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl ein gegenseitige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei
Kraftfahr... mehr lesen...