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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 litc;Rechtssatz
Mit dem Beschwerdevorbringen, der Sachverhalt sei ohne weiteres erkennbar gewesen und sei vom Beschwerdeführer auch unter Anerkennung des Alleinverschuldens geschildert worden, wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides in Ansehung der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO dargetan (Hinweis E 29.1.1986, 84/03/0196).
Schlagworte
Mitwirkung und Feststellung des SachverhaltesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030098.X01Im RIS seit
12.06.2001