RS Vwgh 1990/10/10 90/03/0098

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Veröffentlicht am 10.10.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 litc;

Rechtssatz

Mit dem Beschwerdevorbringen, der Sachverhalt sei ohne weiteres erkennbar gewesen und sei vom Beschwerdeführer auch unter Anerkennung des Alleinverschuldens geschildert worden, wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides in Ansehung der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO dargetan (Hinweis E 29.1.1986, 84/03/0196).

Schlagworte

Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030098.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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