Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 6. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 18. Oktober 1988 um 08.05 Uhr in Zellbach auf der Packerstraße B 70, Stadtgemeinde St. Andrä, Bez. Wolfsberg, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, 1) sofort anzuhalten und 2) davon ohne unnötigen Aufschub die nächste Pol... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den durch das hg. Erkenntnis vom 18. Jänner 1991, Zl. 90/18/0207, teilweise aufgehobenen Bescheid vom 28. Juni 1990 im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das diesem zugrundeliegende erstbehördliche Straferkenntnis in Stattgebung der Berufung des Beschwerdeführers in seinem Punkt 2 behoben und das Strafverfahren in diesem Umfang (Übertretung nach § 99 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 1 lit. b StVO 1960) gemäß § 45 Abs. 1 lit. a V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 7. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 31. Juli 1990 um 16.00 Uhr in Salzburg, Morzgerstraße 71, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws dadurch mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden, daß er beim Rückwärtsfahren ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug kontaktiert und beschädigt habe, und habe es unterlassen, ohne u... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020120.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Besch mußte im Hinblick auf den von ihm unbestritten verursachten Zusammenstoß mit dem neben seinem PKW geparkten Fahrzeug damit rechnen, daß dieses Fahrzeug dadurch beschädigt wurde. Er war daher verpflichtet, sich durch eigene Prüfung besonders sorgfältig zu vergewissern, ob und welcher Sachschaden durch die von i... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Lenkers zum sofortigen Anhalten des Fahrzeuges gem § 4 Abs 1 lit a StVO besteht bei jedem Verkehrsunfall mit Personen - oder Sachschaden, und zwar auch, wenn bei dem Verkehrsunfall nur sein Fahrzeug beschädigt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030286.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 86/18/0180 1 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, im
Spruch: eines Straferkenntnisses, mit dem eine Bestrafung ua nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO ausgesprochen wird, die bei einem Unfall verursachten Schäden im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 5. November 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 2 StVO, begangen am 26. Juli 1990, in Ehrwald als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws, welcher an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ursächlich beteiligt war, schuldig erkannt und über ihn zwei Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, gem... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030347.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 18. November 1991 wurde (soweit es für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist) der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. Jänner 1990 um 8.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien nach ursächlicher Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden es unterlassen zu haben, 1. sofort anzuhalten und 3. die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verstän... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lita;StVO 1960 §99 Abs3 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020099.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) hg. Erkenntnis vom 20. November 1990, Zl. 90/18/0161, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Ersatzbescheid wurde der Beschwerdeführer neuerlich der im Vorerkenntnis angeführten Taten schuldig erkannt. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es wurden Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorlie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 10. Juni 1990 um 16.00 Uhr 1. einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW von Wien 6, Mariahilfergürtel, Fahrtrichtung 7. Bezirk, ca. 100 Meter vor der Mariahilferstraße, bis Wien 7, Neubaugürtel 6, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben und 2. es in Wien 6, Mariahilfergürtel, Fahrtrichtung 7. Bezirk, ca. 100 Meter vor der Mar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß die akustische Wahrnehmbarkeit eines Anstoßgeräusches auch durch den bei starkem Verkehr verursachten Umgebungslärmpegel im Hinblick auf die durch die Fahrzeugkarosserie gegebene Abschirmung nach außen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §6;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des § 4 Abs 1 lit a StVO, wonach ein Fahrzeuglenker, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sofort anzuhalten hat, wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, daß mit dem sofortigen Anhalten möglicherweise eine Behinderung des übrigen Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/28 90/02/0126 3 Stammrechtssatz Die Verschuldensfrage ist für das Vorliegen eines "ursächlichen Zusammenhanges" iSd § 4 Abs 1 und § 4 Abs 5 StVO ohne Bedeutung (Hinweis E 7.11.1986, 86/18/0162). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 2. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 31. Oktober 1988 gegen 09.40 Uhr "vom Parkplatz der Sparkasse Jennersdorf kommend auf die B 57 Fahrtrichtung westliches Stadtgebiet - Parkstreifen neben der B 57 zwischen der Sparkasse, Hauptstraße 4, und dem Elektrogeschäft Brückler, Hauptstraße 8, in Jennersdorf -" als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges nach eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw am 7. August 1989 um 10.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort - obwohl ihr Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall, bei welchem J.L. am rechten Knie verletzt worden sei, in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei - 1) dadurch nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewir... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. Februar 1989 um 18.25 Uhr an einem näher bezeichneten Ort im Gemeindegebiet von Frankenburg als Lenker eines Pkws nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem sein Verhalten in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, nicht sofort angehalten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreihei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Eine Mitwirkungspflicht im Grunde des § 4 Abs 1 lit c StVO besteht jedenfalls dann, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht iSd § 4 Abs 2 legcit besteht. Wohl gilt die Vorschrift des § 4 Abs 1 lit c legcit an sich ohne Einschränkung, sie hat aber nicht immer und überall auch die... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lita;StVO 1960 §99 Abs2 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991020060.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein Autoradio darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Schlagworte Autora... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0208 3 Stammrechtssatz Die Verständigungspflicht dient auch dem Zweck, daß die Sicherheitsbehörden sich vom körperlichen Zustand der unfallsbeteiligten Lenker (etwa im Hinblick auf eine allfällige Alkoholisierung) überzeugen können (Hinweis E 22.3.1991, 90/18/0266). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des § 4 Abs. 1 lit. a und c StVO 1960 sowie des § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, wobei die Behörde davon ausging, daß der Beschwerdeführer am 18. Juni 1989 gegen 12.35 Uhr in Rudersdorf als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw "beim Rückwärtsfahren aus einer Seitengasse auf die Bundesstraße 65 auf Höhe des Pfarramtes, Rudersdorf Nr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180212.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 14. Oktober 1989 um 23.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen, habe es jedoch unterlassen, an der Sachverhaltsfeststellung mitzuwirken, indem er den Unfallsort vor dem Eintreffen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes verlassen habe, dessen Einschreiten ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 11. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin jeweils dreier Übertretungen nach § 17 Abs. 1 StVO 1960 (zu 1. a, 2. a und 3. a), § 4 Abs. 1 lit. a leg. cit. (zu 1. b, 2. b und 3. b) und § 4 Abs. 5 leg. cit. (zu 1. c, 2. c und 3. c) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil sie am 14. Oktober 1989 um 1.20 Uhr in Wien 7, Lerchenfelderstraße einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 1. sein Verhalten als Lenker eines Pkws sei am 4. September 1989 gegen 16.50 Uhr insofern mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden, als er an einem näher bezeichneten Ort in Oeynhausen mit einem anderen Kraftwagen kollidiert sei, wobei an beiden Fahrzeugen Sachschaden entstanden sei; in der Folge habe er es unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedien... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Ersatzbescheid (vgl. das Vorerkenntnis vom 23. Jänner 1991, Zl. 90/02/0167) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Jänner 1989 gegen 04.45 Uhr an einem näher bezeichneten Ort als Fahrzeuglenker die auf einer Verkehrsinsel stehenden zwei Gebotszeichen mit seinem Pkw beschädigt, obwohl es sich um Einrichtungen gehandelt habe, die zur Regelung und Sicherung des Verkehrs dienen, und solche Einrichtungen nicht beschädigt werden dürfen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 25. Februar 1990 um 20.30 Uhr als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1.) obwohl ihr Verhalten in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall gestanden sei, nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewirkt, indem sie sich während der Aufnahme des Sachverhaltes durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes v... mehr lesen...