Norm
StVO §20 Abs1 IB1Rechtssatz
Einer durch das Gefahrenzeichen "Engpaß" gekennzeichneten Straßenenge haben sich Fahrzeuge aus beiden Richtungen mit einer Geschwindigkeit zu nähern, die das gefahrlose Vorbeifahren aneinander gewährleistet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0074790Dokumentnummer
JJR_19650121_OGH0002_0020OB00012_6500000_002