Norm
StVO §9 Abs2Rechtssatz
Ein Kraftfahrer, der fünfzehn bis sechzehn Meter vor einem Schutzweg einen Passanten wahrnimmt, der auf diesem Schutzweg die Fahrbahn überquert, infolge der herrschenden Straßenverhältnisse das Fahrzeug aber erst 3,80 Meter nach der gedachten Mittellinie des Schutzweges zum Stillstand bringt, verstößt gegen §§ 9 Abs 2, 20 Abs 1 StVO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0073451Dokumentnummer
JJR_19640430_OGH0002_0020OB00059_6400000_001