Begründung: Der Kläger ist Inhaber der beim Österreichischen Patentamt unter der Nr. 119050 für die Klassen 25 und 28 registrierten Wortmarke "SMASH". Die Marke wurde am 10.4.1987 ohne Inanspruchnahme einer Priorität angemeldet; ihre Schutzdauer hat am 16.3.1988 begonnen. Die Beklagte vertreibt seit 1.10.1987 unter der Bezeichnung "SMASH" Herren-Tennisshorts. Die Preisliste 1988, in welcher dieser Artikel enthalten war, wurde im September 1987 auf den großen Sportartikelfachm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist unter der Firma "CORSO-Reisenbürogesellschaft mbH" seit 15.12.1988 zu HRB 19.725a des Handelsregisters (nunmehr Firmenbuches) Wien eingetragen. Sie betreibt seit Anfang 1989 am Standort Mödling, ***** das konzessionierte Gewerbe eines Reisebüros und tritt seither im geschäftlichen Verkehr - in Prospekten und auf ihrem Briefpapier - unter der Kurzbezeichnung "CORSO Reisen" auf, wobei das Wort "CORSO" blickfangartig hervorgehoben ist. Die Kläg... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C1
Rechtssatz: Auch bloß beschreibende Angaben im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG gehören - unter der Voraussetzung der Verkehrsgeltung (§ 4 Abs 2 MSchG) - regelmäßig nur zu den schwachen Kennzeichen. Entscheidungstexte 4 Ob 37/93 Entscheidungstext OGH 23.03.1993 4 Ob 37/93 4 Ob 42/95 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Frage der Kennzeichnungskraft wird von starken Zeichen, normalen Zeichen und schwachen Zeichen gesprochen. Die geringe Kennzeichnungskraft eines Zeichens kann etwa darauf beruhen, daß es nur Wörter der Umgangsprache, an denen kein absolutes Freihaltebedürfnis besteht, also nur Phantasiewörter im weiteren Sinn, enthält. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Immer ist für die Stärke der Kennzeichnungskraft entscheidend, ob das Zeichen mit der Ware (Dienstleistung) für die es bestimmt ist, in einem Zusammenhang steht. Der Name "Charly" ist für Spirituosen weder eine im Verkehr gebräuchliche Bezeichnung, noch enthält er in bezug darauf eine beschreibende Angabe; er steht daher mit dieser Ware in keinerlei Zusammenhang. Für die Kennzeichnung derartiger Waren kommt ihm daher... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt - wie ihre Gesamtrechtsvorgängerin - seit mehr als fünf Jahren Verschnittweinbrände und Liköre unter der Bezeichnung "CHARLY". Mit ihren Likören ist die Klägerin in Österreich Marktführerin. Die Produkte der Klägerin werden nicht nur im Lebensmittelhandel vertrieben; es werden auch Gastronomiebetriebe beliefert, wo die Liköre der Klägerin auch zur Herstellung von Mixgetränken verwendet werden. Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitung "Die ganze Woche"; die Beklagte ist Verlegerin des Wochenmagazins "News". Die Beklagte hat in einem Rundschreiben vom 9.9.1992 das Erscheinen von "News" angekündigt. In einem beigelegten Folder "News für Österreich" heißt es auf der zweiten Seite: "Die Markt-Lücke. Am österreichischen Illustrierten-Markt füllt 'Profil' den Platz des 'Spiegel'. Und 'Die ganze Woche' deckt den "Yellow press"-Sektor a... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Ist eines der zu vergleichenden Wörter - ohne unmittelbare Beziehung zur Ware - der gangbare sprachliche Ausdruck für eine allgemein geläufige Vorstellung, die zwanglose Verkörperung eines bestimmten Begriffes (relative Phantasiebezeichnung), dann kann nach ständiger Rechtsprechung sein Sinngehalt die Möglichkeit von Verwechslungen nach dem akustischen oder optischen Eindruck von vornherein vermindern oder sogar aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, ist im Verlags- und Druckereiwesen tätig; sie gibt in Österreich ua Wirtschaftsinformationsnachweise heraus und vertreibt diese. Dazu gehören insbesondere Spezialnachschlagewerke, wie etwa der Industriecompass, der Handelscompass, der Dienstleistungs- und Behördencompass, der Finanzcompass und der Personencompass; all diese Spezialnachschlagewerke haben sich aus dem erstmals 1867 erschienenen "Firmen-Compass" entwick... mehr lesen...
Begründung: Für die Erstklägerin ist seit 21.1.1974 zu Nr.405 207 nachstehende internationale Wort-Bild-Marke mit Schutzwirkung auch für Österreich registriert: Die Erstklägerin vertreibt seit 25 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und in zahlreichen anderen Ländern, darunter auch in Österreich über ihre Tochtergesellschaft, die Zweitbeklagte, dekorative Kosmetikserien, welche etwa 300 verschiedene Produkte umfassen. Die Kosmetikserien und die einzelnen Artikel sind entwe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist unter der Firma "Invest-Real" Handels- und Realitätenvermittlungsgesellschaft mbH seit 17.7.1985 im [damaligen Handelsregister] Wiener Neustadt protokolliert. Ihr Sitz ist E*****; sie betreibt aber zwei weitere Filialen in Wien 7. und in Wien 12. Ihre Geschäftstätigkeit erstreckt sich etwa zur Hälfte auf die Bundesländer Wien und Niederösterreich. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Ausübung des Handelsgewerbes des Immobilienmaklers, der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß die Klägerin, welche nach den für den OGH bindenden Feststellungen Nutzfahrzeuge von österreichischen Kunden kauft und an solche verkauft, dabei jährlich 100 bis 150 Anfragen erhält, von denen 30 % zu Geschäftsabschlüssen führen (S. 197), damit in Österreich Verkehrsbekanntheit erlangt hat, hält sich im Rahmen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (SZ 34/168; ÖBl 176,... mehr lesen...
Norm: UWG §9 AUWG §9 B1UWG §9 B2UWG §9 B4UWG §9 B5
Rechtssatz: Gestattet ein Kennzeicheninhaber einem anderen den Gebrauch seines Kennzeichens, dann hat das nur schuldrechtliche Wirkungen. Ein solcher Vertrag bedeutet keine Namensüberlassung; er enthält vielmehr nur einen Verzicht auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegenüber dem Vertragspartner, der sich gegenüber dennoch erhobenen Ansprüchen auf den Vertrag berufen kann. Der Be... mehr lesen...
Norm: UWG §9 AUWG §9 B1UWG §9 B2UWG §9 B4UWG §9 B5MSchG §10
Rechtssatz: Das durch einen Gestattungsvertrag erlangte Recht besteht nur darin, daß der Kennzeicheninhaber gegenüber seinem Vertragspartner auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen verzichtet, nicht aber - sofern das nicht besonders vereinbart wird - in der Verpflichtung des Kennzeicheninhabers, niemandem anderen den Kennzeichengebrauch ebenfalls zu gestatten. In diesem Fall... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B5UWG §9 C1UWG §9 C3aUWG §9 C3b
Rechtssatz: Wenngleich bekannte Wahrzeichen bestimmter Orte im allgemeinen nur geringe Unterscheidungskraft besitzen, weil sie nicht auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb hinweisen, sondern als bildliche geographische Herkunftsangabe wirken, so daß sie nur schwachen Schutz genießen, kann doch die Ähnlichkeit in der besonderen Art (Gestaltung) der Darstellung sehr wohl Verwechslungsgefahr begründen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 19.3.1987 und einem Nachtrag dazu vom 13.4.1987 wurde die "Gulliver's Reisen Reisebüro Gesellschaft mbH" gegründet; sie wurde am 11.5.1987 im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu 7 HRB 22.979a eingetragen. Sie hat ihren Sitz in Wien und betreibt ua das Reisebürogewerbe. Bis 1989 stand sie in enger geschäftlicher Beziehung zur Klägerin; dieser hatte sie die Zustimmung zur Führung ihrer Firma mit dem Firmenkern "Gulliver's Reis... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Lehre und Rechtsprechung ist dem österreichischen Markenrecht ein Motivschutz in dem Sinne fremd, daß durch die Registrierung der Marke auch ein Recht an dem Bildzeichen in abstracto, also an seinem Bildmotiv, begründet würde. Geschützt ist nur das konkrete Zeichen in seiner besonderen Ausgestaltung; wird das Motiv aus der Marke eines anderen so benützt, daß dadurch Verwechslungen mit dem anderen Unternehmen herb... mehr lesen...
Begründung: Am 11.7.1990 gegen 14 Uhr wurde die auf dem der Gattin des Klägers gehörenden Grundstück E***** 63 befindliche hölzerne Fischerhütte, die der Kläger mit Zustimmung seiner Gattin errichtet hatte, durch Brand schwer beschädigt. Als der Bezirksbrandermittler bei der Brandstelle eintraf, war die Feuerwehr noch mit Aufräumungsarbeiten beschäftigt. An der südöstlichen Front der Hütte stand zu diesem Zeitpunkt ein ca. 50 l fassender Sack mit restlichen 30 kg ungelöschtem Fein... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C4a
Rechtssatz: Auch die Erteilung einer Lizenz an einer Marke ist eine Benützungshandlung im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Darauf, ob die vom Berechtigten Marke auch sonst gebraucht wurde, kommt es ebensowenig an wie darauf, ob der Lizenznehmer von dieser Lizenz unverändert Gebrauch macht. - "Candy & Company". Entscheidungstexte 4 Ob 93/22 Entscheidungstext OGH 10.11.19... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z2UWG §9 B2UWG §9 C4aUWG §9 F2
Rechtssatz: Das aufrechte Bestehen der Firmeneintragung im Firmenbuch ist für sich allein kein Benützen der Firma im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Der Firmenberechtigte, welcher entweder den Betrieb stillgelegt hat oder doch - wenn auch rechtswidrigerweise (WBl 1989,217) - unter einer anderen Bezeichnung auftritt, benützt die Firma nicht im Sinn des § 9 UWG. En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende "Pharma Service Handelsgesellschaft mbH" ist seit 23.12.1986 in das Firmenbuch des Landesgerichtes Linz eingetragen. Gegenstand ihres Unternehmens sind der Handel mit Waren aller Art, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, insbesondere ausgerichtet auf den Pharmabereich (Pharma-Service), sowie die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branchen. Sie vertreibt im gesamten Bundesgebiet ua Softw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind (ua) auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung sowie dem Handel mit Computern (Computerbauteilen), insbesondere der Softwareentwicklung (Klägerin) und Beratung und Planung auf dem Gebiet der EDV-Technik (Beklagte) tätig. Die Firma der im Jahr 1976 in Wien gegründeten Klägerin lautete ursprünglich "Coss Computersoftwareservice GmbH". Im Jahre 1982 wurden die Firma der Klägerin in "Coss Computersoftwaresysteme GmbH" geändert und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine GmbH mit dem Sitz in Hamburg, betreibt den Handel mit Süßwaren teilweise in eigenen Geschäften, teilweise durch Franchisenehmer; sie führt als Gesamtrechtsnachfolgerin die Geschäfte der am 4.3.1988 gelöschten "Candy & Company Hüttmann & Timm OHG" fort. Die Beklagte ist eine OHG mit dem Sitz in Graz. Sie beschäftigt sich hauptsächlich mit der Erzeugung und dem Vertrieb von Teigwaren, darüber hinaus aber auch mit dem Handel mit Süß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin produziert und vertreibt weltweit Kraftfahrzeuge, darunter auch Automobile; sie ist (ua) Inhaberin der österreichischen Wortmarken 10.858, 10.859, 13.300 und 13.301 "MERCEDES" (auch "MERCEDES"), welche (ua) für Kraftfahrzeuge (Automobile, Motorwagen usw) eingetragen sind. Diese Wortmarke wird zu Werbezwecken auch in Österreich - in Rundfunk- und Fernsehspots sowie Anzeigen in Wochen- und Tageszeitungen - verwendet, und zwar nicht nur von der Klä... mehr lesen...
Norm: MSchG §13UWG §9 B5
Rechtssatz: Werden einem Kunden, der "Mexikaner"-Würste verlangt - eine für den Kläger registrierte Marke - scharfe Würste ohne Bezeichnung übergeben und der Gebrauch des Wortes "Mexikaner" ausdrücklich abgelehnt, kann von einem Benutzen dieser Marke keine Rede sein. Entscheidungstexte 4 Ob 124/92 Entscheidungstext OGH 15.09.1992 4 Ob 124/92 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 AUWG §9 B1
Rechtssatz: Rechtsanwälte sind in Ausübung ihres Berufes nicht gehalten, sämtliche Vornamen anzuführen. Gemäß § 9 Abs 1 RL-BA 1977 hat der Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes seinen akademischen Grad, Vor- und Zunamen und die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" zu führen. Eine Anordnung, daß sämtliche Vornamen (unabgekürzt) geführt werden müßten, enthält diese Berufsausübungsregel somit nicht. Das Weglassen einzelner ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2
Rechtssatz: Die beteiligten Verkehrskreise müssen den Namen des Zeichenträgers nicht kennen; für den Kennzeichnungsgrad genügt es schon, wenn an eine bestimmte Ware (des Zeichenträgers) gedacht wird. Nur eine solche Auffassung trägt dem mit der MSchGNov 1977 durch die freie Übertragbarkeit des Markenrechtes in § 11 Abs 2 MSchG geschaffenen Markenfunktionsverständnis Rechnung, wonach es ausreicht, daß eine Marke auf ein bestimmte... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C1
Rechtssatz: Nur bei Worten, die im Sprachgebrauch nur schwer entbehrt werden können, wird eine einhellige oder nahezu einhellige Kennzeichnungskraft gefordert. -"Pickfein". Entscheidungstexte 4 Ob 61/92 Entscheidungstext OGH 01.09.1992 4 Ob 61/92 Veröff: MR 1992,257 = WBl 1993,60 = ÖBl 1993,92 = ecolex 1993,35 4 Ob 10/93 ... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der Klägerin ist beim österreichischen Patentamt zur Registernummer 47147 mit der Priorität vom 2.10.1961 die Wortmarke "Pickfein Mayer-Essig" für die Warenklasse 26c (Tafelessig und Essigessenz) registriert. Die Klägerin (bzw ihr Rechtsvorgänger) erzeugt und vertreibt seit dem Jahr 1962 unter der Hausmarke "Pickfein" - welche zugleich ihr Firmenschlagwort ist - einen Säureessig sowie Einlegeaufgüsse für Sauergemüse. Auf den Etiketten für Flaschen und Behäl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit dem Jahr 1973 in die Liste der Wiener Rechtsanwälte eingetragen und übt seinen Beruf unter seinem bürgerlichen Namen "Dr.Harald Schmidt" aus. Der Beklagte ist seit 9.4.1991 in die Liste der Wiener Rechtsanwälte eingetragen. Sein voller Name lautet "Dr.Harald Albert Schmidt"; in Ausübung seines Berufes führt er diesen Namen in der Schreibweise "Dr.Harald A.Schmidt". Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches beantragt der Kläger,... mehr lesen...