Norm
UWG §9 C1Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Frage der Kennzeichnungskraft wird von starken Zeichen, normalen Zeichen und schwachen Zeichen gesprochen. Die geringe Kennzeichnungskraft eines Zeichens kann etwa darauf beruhen, daß es nur Wörter der Umgangsprache, an denen kein absolutes Freihaltebedürfnis besteht, also nur Phantasiewörter im weiteren Sinn, enthält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079020Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.07.2020