RS OGH 1992/11/10 4Ob93/22

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Veröffentlicht am 10.11.1992
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Norm

UWG §9 C4a

Rechtssatz

Auch die Erteilung einer Lizenz an einer Marke ist eine Benützungshandlung im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Darauf, ob die vom Berechtigten Marke auch sonst gebraucht wurde, kommt es ebensowenig an wie darauf, ob der Lizenznehmer von dieser Lizenz unverändert Gebrauch macht. - "Candy & Company".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 93/22
    Entscheidungstext OGH 10.11.1992 4 Ob 93/22
    Veröff: ÖBl 1993,15

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079301

Dokumentnummer

JJR_19921110_OGH0002_0040OB00093_2200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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