Norm
UWG §9 C4aRechtssatz
Auch die Erteilung einer Lizenz an einer Marke ist eine Benützungshandlung im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Darauf, ob die vom Berechtigten Marke auch sonst gebraucht wurde, kommt es ebensowenig an wie darauf, ob der Lizenznehmer von dieser Lizenz unverändert Gebrauch macht. - "Candy & Company".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079301Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0040OB00093_2200000_001