RS OGH 1992/11/10 4Ob95/92

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Veröffentlicht am 10.11.1992
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Norm

FBG §3 Z2
UWG §9 B2
UWG §9 C4a
UWG §9 F2

Rechtssatz

Das aufrechte Bestehen der Firmeneintragung im Firmenbuch ist für sich allein kein Benützen der Firma im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Der Firmenberechtigte, welcher entweder den Betrieb stillgelegt hat oder doch - wenn auch rechtswidrigerweise (WBl 1989,217) - unter einer anderen Bezeichnung auftritt, benützt die Firma nicht im Sinn des § 9 UWG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059085

Dokumentnummer

JJR_19921110_OGH0002_0040OB00095_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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