Norm
FBG §3 Z2Rechtssatz
Das aufrechte Bestehen der Firmeneintragung im Firmenbuch ist für sich allein kein Benützen der Firma im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 9 Abs 1 UWG. Der Firmenberechtigte, welcher entweder den Betrieb stillgelegt hat oder doch - wenn auch rechtswidrigerweise (WBl 1989,217) - unter einer anderen Bezeichnung auftritt, benützt die Firma nicht im Sinn des § 9 UWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059085Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0040OB00095_9200000_001