Norm: UrhG §80UWG §9 C1
Rechtssatz: Wörter, deren Verwendung als Titel einer Zeitschrift ungewöhnlich ist oder methaphorisch geschieht (wie zB "Echo", "Der Spiegel", "Hobby", "links"), sind von Natur aus unterscheidungskräftig. Das gilt in noch höherem Maße für ein Vorwort oder eine bloße Vorsilbe, die in der Alltagssprache nicht für sich allein gebraucht wird, also in ihrem ursprünglichen Sinn kein Hauptwort ist und daher insoweit gar keine Ga... mehr lesen...
Norm: ABGB §43UWG §9 B4
Rechtssatz: Vor dem Inkrafttreten des TirSchischulG LGBl Nr 12/1989 am 01.03.1989 kam der Wortverbindung "Skischule Sankt Anton" ausreichende ursprüngliche Kennzeichnungskraft zu, konnten doch die angesprochenen Verkehrskreise damit rechnen, daß es im Geschäftszweig der "Schischulen" innerhalb einer Ortsgemeinde regelmäßig nur ein Unternehmen mit dieser Bezeichnung gibt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C4b
Rechtssatz: Die Gestattung des Gebrauchs eines Kennzeichens (Gebrauchsüberlassung), welche nur schuldrechtliche Wirkungen zeitigt, indem sie den Verzicht des Kennzeicheninhabers auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegenüber dem Gestattungsempfänger bedeutet - muß bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte einschränkend ausgelegt werden; sie kann in aller Regel nicht dahin verstanden werden, daß der Gestattende für im... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3c
Rechtssatz: Mit der in Ausübung einer Tätigkeit in einem Sport-Institut geführten Bezeichnung "Trainingstherapeut" wird keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung verwendet. Der Zeichenbestandteil "Trainings-" hat mit der geschützten Bezeichnung "Physiotherapeut" überhaupt keine Ähnlichkeit. Der weitere Bestandteil "-therapeut" aber ist die allgemein gebräuchliche Bezeichnung für jede behandelnde Tätigkeit. Da nicht nur die ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C4b
Rechtssatz: Gestattet ein Kennzeicheninhaber einem anderen den Gebrauch seines Kennzeichens, so enthält die Gebrauchsüberlassung weder eine dingliche Rechtsübertragung noch die Einräumung einer echten Nutzungsbefugnis; die Vereinbarung hat nur schuldrechtliche Wirkungen. Entscheidungstexte 4 Ob 115/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob 115/94 Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B1UWG §9 B4UWG §9 C4bUWG §9 C5
Rechtssatz: Es ist anerkannt, daß sich der Lizenznehmer beim Vertrieb von Originalware auf die Priorität des älteren Rechtsinhabers berufen kann. Beim Vertrieb eines vom älteren Rechtsinhaber zur Verfügung gestellten Dienstleistungssystems kann dies nicht anders sein. Entscheidungstexte 4 Ob 115/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Abs3 Z1UWG §9 C5
Rechtssatz: Der Schutzbereich eines Zeichens (ausgenommen: registrierte Marken) kann auch regional begrenzt sein; in einem solchen Fall kommt es dann auf die Priorität in diesem räumlich begrenzten Bereich an. ("Slender You") Entscheidungstexte 4 Ob 115/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob 115/94 Veröff: SZ 67/174 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B1UWG §9 B4UWG §9 C4bUWG §9 C5
Rechtssatz: Stellt sich nämlich die Kennzeichenbenutzung durch den obligatorisch Berechtigten ihrem Wesen nach nicht als eigenständige Kennzeichnung, sondern als Fortsetzung oder Ersetzung "anstelle" des Rechtsinhabers dar, so entspricht es dem Sinn des Prioritätsgedankens beim Kennzeichenschutz, hiefür auch die ursprüngliche Priorität gelten zu lassen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Beklagte da... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3a
Rechtssatz: Von einem Blickfang wird gesprochen, wenn in einer Gesamtankündigung einzelne Angaben im Vergleich zu den sonstigen Angaben besonders herausgestellt sind; sie dürfen für sich allein genommen nicht zur Irreführung oder - bei einem nach § 9 UWG zu beurteilenden Gebrauch zweier Zeichen - nicht zur Verwechslung geeignet sein. "TÜV" Entscheidungstexte 4 Ob 70... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C3aUWG §9 D2
Rechtssatz: Einem ausländischen Unternehmen kann nicht zugemutet werden, wegen der Gefahr der Verwechslung mit einem - im Inland prioritätsälteren - Unternehmen seine Firma zu ändern. Es muß aber alles Erforderliche und Zumutbare tun, um die durch die Gleichheit der Firma hervorgerufene Verwechslungsgefahr möglichst einzudämmen; es wird zumindest auf seine Herkunft aus einem anderen Staat hinweisen müssen. ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C1
Rechtssatz: Auch phonetisch ausgeschriebene einzelne Buchstaben sind grundsätzlich schutzunfähig. Solche Zeichen können aber jedenfalls durch Verkehrsgeltung Namensfunktion und damit Schutzfähigkeit erlangen. Entscheidungstexte 4 Ob 61/94 Entscheidungstext OGH 14.06.1994 4 Ob 61/94 European Case L... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2ZPO §269
Rechtssatz: Daß exakte Feststellungen über die Höhe des Bekanntheitsgrades, Kennzeichnungsgrades und allenfalls des Zuordnungsgrades fehlen, schadet nichts. Es ist nämlich offenkundig (§ 269 ZPO), daß "ALFA" von breitesten Bevölkerungsschichten - jedenfalls von so gut wie allen, die an Autos interessiert sind - (auch) als Automarke eines bestimmten Unternehmens bekannt ist. Fahrzeuge der Type ALFA - ROMEO - kurz ALFA gen... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2UWG §9 C1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Kennzeichnungskraft von Buchstaben oder Ziffern sowie von Buchstabengruppen und Zifferngruppen muß berücksichtigt werden, daß solche Zeichen erfahrungsgemäß von vielen Unternehmungen im innerbetrieblichen Geschäftsverkehr zur Bezeichnung bestimmter Warenmerkmale (Größe, Sorte, Qualität) verwendet werden. Sie sind daher - außer im Fall des Beweises der Verkehrsgeltung - nur ausn... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Hat die Klägerin daher für den Grünton eines Relais Verkehrsgeltung von siebenundfünfzig Prozent erreicht, für Grün-Schwarz (= Beschriftung) einen solchen von siebenundsechzig Prozent, weil insoweit Farbe und Farbkombination als Hinweis auf die gemeinsame Herkunft aus einem Betrieb verstanden werden, reicht dies angesichts der Unüblichkeit des Grüntones aus, um den Ausstattungsschutz nach § 9 Abs 3 UWG zu begründen.... mehr lesen...