Norm
MSchG §13Rechtssatz
Werden einem Kunden, der "Mexikaner"-Würste verlangt - eine für den Kläger registrierte Marke - scharfe Würste ohne Bezeichnung übergeben und der Gebrauch des Wortes "Mexikaner" ausdrücklich abgelehnt, kann von einem Benutzen dieser Marke keine Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0066717Dokumentnummer
JJR_19920915_OGH0002_0040OB00124_9200000_001