Norm: UWG §9 B6UWG §9 C3a
Rechtssatz: Je unüblicher ein Farbton, desto geringer ist das Freihaltebedürfnis, desto größer ist auch die Kennzeichnungskraft. (grün für technisches Gerät) Entscheidungstexte 4 Ob 37/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 4 Ob 37/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078805... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3eUWG §1 D4bUWG §9 C3d
Rechtssatz: Die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder Auftragsverhältnisses erzielten Arbeitsergebnisse sind dem Arbeitgeber oder Auftraggeber zuzurechnen; für den Arbeitnehmer oder Auftragnehmer sind sie, was ihre weitere Verwendung betrifft, "fremde" Arbeitsergebnisse. Entscheidungstexte 4 Ob 37/94 Entscheidungstext OGH 12.04.1994 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Wer als Angehöriger der beteiligten Verkehrskreise die Darstellung des Ritters zu Pferd (zB) auf einem Dentalstuhl sieht, wird annehmen, daß zwischen dem Erzeuger dieses Stuhls und dem Erzeuger eines Stuhls, der mit der Wortmarke "Ritter" gekennzeichnet ist, (mindestens) Zusammenhänge, sei es wirtschaftlicher oder organisatorischer Natur, bestehen. Das Bildzeichen der Beklagten und die Wortmarke der Klägerin sind ei... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C1UWG §9 C3a
Rechtssatz: "Ritter" ist zwar ein Wort des allgemeinen Sprachgebrauches und ein häufig vorkommender Personenname, es steht jedoch mit Erzeugnissen des Dentalbereiches, zu deren Kennzeichnung es hier verwendet wird, in keinem Zusammenhang und ist daher ein unterscheidungskräftiges Phantasiewort im weiteren Sinne. "Ritter-Knight" Entscheidungstexte 4 Ob 13/... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C3a
Rechtssatz: "Motiv" ist der gedankliche Inhalt, der Sinngehalt eines Bildzeichens oder eines Wortzeichens. Ob Übereinstimmung im Motiv Verwechslungsgefahr begründet, hängt davon ab, welchen Ausdruck das Motiv gefunden hat. Erkennt ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs den Wortbegriff im Bild und wird er beim Anblick des Bildes an das Wort erinnert und ist der übereinstimmende Sinngehalt nach der Verkehrsauffassung f... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C3a
Rechtssatz: Ob verschiedensprachige Bezeichnungen ihrem Sinn nach einander verwechselbar ähnlich sind, hängt davon ab, wie sehr die Kenntnis der Fremdsprache in den beteiligten Verkehrskreisen verbreitet ist. "Knight" ist ein Begriff, der weder der medizinischen Fachsprache noch jenem Wortschatz angehört, den jemand mit durchschnittlichen Englischkenntnissen üblicherweise hat. Nur ein geringer Teil der angesprochenen Ve... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C3a
Rechtssatz: Firmenbezeichnungen werden, ebenso wie Namen, üblicherweise als individuelle Bezeichnung verstanden und es wird dabei gar nicht über den Wortsinn nachgedacht. Selbst wenn aber "Knight" gedanklich übersetzt wird, so wird daraus im Regelfall noch nicht auf Zusammenhänge zwischen den beiden Unternehmen geschlossen werden. Unternehmen, die in irgendeiner Weise miteinander verbunden sind und dies in ihrer Firmenb... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a
Rechtssatz: Maßgebend ist immer der Gesamtinhalt der zu beurteilenden Zeichen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf Grund eines eigenartigen Bildes eingeprägt hat, wird häufig nicht mehr an das Bild denken, wenn er denselben Begriff durch naheliegende Worte vollständig wiedergegeben sieht, und umgekehrt. Zu einer solchen "Überkreuzverwechslung" kann es kommen, wenn das Wort der ungezwungene natürliche Ausdruck für di... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C1
Rechtssatz: Die Wortkombination "Eurostock" ist als Kennzeichen für Investmentgeschäfte, die Vermittlung und den Vertrieb von Investmentfonds sowie die Veranlagung und Verwaltung von Vermögen in Investmentfonds kein irgendeiner Sprache angehörendes Wort, sondern eine Neuschöpfung. Von einer absoluten Schutzunfähigkeit im Sinne des § 4 Abs 1 Z 3 MSchG kann daher nicht gesprochen werden. Andererseits wird die Verbindung au... mehr lesen...
Norm: UWG §9 B2UWG §9 C1
Rechtssatz: Schutzfähig können Buchstabenkombinationen sein, wenn sie als Phantasiewort erscheinen und eine lautliche Einheit bilden. - TÜV Entscheidungstexte 4 Ob 157/93 Entscheidungstext OGH 14.12.1993 4 Ob 157/93 4 Ob 142/94 Entscheidungstext OGH 19.12.1994 4 Ob 142/94 Auch; Beisatz: Schut... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3aUWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Soweit ein ausländisches Unternehmen auf Grund seiner Firma mit einem - im Inland prioritätsälteren - Unternehmen verwechselt werden könnte, kann vom ausländischen Unternehmen nur verlangt werden, alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um die durch Gleichheit der Firma hervorgerufene Verwechslungsgefahr möglichst einzudämmen; es wird zumindest auf seine Herkunft aus einem anderen Staat hin... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C2
Rechtssatz: Das Wort "Atlantis" schafft zwar eine Gedankenverbindung zum Tauchsport; es ist aber weder allgemein gebräuchlich, den Tauchsport oder damit zusammenhängende Waren oder Dienstleistungen mit "Atlantis" zu bezeichnen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG), noch werden dadurch Eigenschaften dieser Waren oder Dienstleistungen beschrieben (§ 4 Abs 1 Z 2 MSchG). "Atlantis" ist daher als Bestandteil einer Wortbildmarke geschützt, oh... mehr lesen...
Norm: HGB §23UWG §9 C5
Rechtssatz: Wird nur ein Teil eines Geschäftsbetriebes mit dessen Firmenbezeichnung übertragen, dann darf dies nicht zu einer Aufspaltung oder Vervielfältigung der Bezeichnung führen, da sonst Irreführungen zu befürchten sind. Entscheidungstexte 4 Ob 35/93 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 4 Ob 35/93 Veröff: GRURInt 1994,535 = RdW 1993,366 = ÖBl 1993,... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C2UWG §9 C5UWG §9 F3
Rechtssatz: Übt die Beklagte zur Unterstützung der COS Computer Systems AG mit dem Sitz in der Schweiz nur solche Funktionen aus, die vorher der Muttergesellschaft selbst oblegen waren, setzt sie also die Tätigkeiten ihrer Muttergesellschaft - in einem Teilbereich - fort, so weist sie auf die Herkunft der unter ihrer Beteiligung angebotenen Waren und Dienstleistungen aus dem Betrieb der Schweizer Muttergesellsc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 28.7.1976 unter der Firma "Coss Computer Software Service Gesellschaft mbH" mit dem Sitz in Wien gegründet und am 20.10.1976 in das Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Seit 30.4.1982 ist sie nach Verlegung ihres Sitzes nach Linz und einer Änderung ihrer Firma im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz eingetragen. Sie befaßt sich mit Dienstleistungen und dem Handel im Zusammenhang mit... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellt im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes ein Destillat aus Schilchertrauben her und bringt es unter der Bezeichnung "Schilcher-Traubencocktail exklusiv bei Fam.R.u.M.Mandl" in den Verkehr. Der Kläger ist Inhaber der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr.140 887, welche mit der Priorität vom 2.1.1992 für die Warenklasse 33 (alkoholische Getränke [ausgenommen Biere] unter Verwendung von Schilchertrauben hergestellt) eingetragen ist: Der Beklagt... mehr lesen...