Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Wird eine allgemeine prozentmäßige Preisherabsetzung angekündigt, wird nicht mit "Statt"-Preisen im eigentlichen Sinne des Wortes geworben; auch dafür gelten zwar die von der Rechtsprechung zur "Statt"-Preis-Werbung entwickelten Grundsätze, die Gefahr einer Irreführung des Publikums ist dabei aber doch geringer. Die - unzweifelhaft auf die Preise bezogene - Bekanntgabe einer prozentuellen Herabsetzung wird, sofern ni... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein hat sich zum Ziel gesetzt, durch geeignete Maßnahmen den seriösen Geschäftsverkehr im Teppichhandel zu fördern und insbesondere auch unklare und streitige wettbewerbsrechtliche Fragen zu klären. Seine Mitglieder sind ausschließlich Gewerbebetreibende in ganz Österreich, die mit handgeknüpften Teppichen handeln. Die Beklagte betreibt in zahlreichen Betriebsstätten im gesamten Bundesgebiet (ua) den Handel mit Orientteppichen. Sie ließ im Dezember 1988... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte betreibt seit 16.Februar 1988 in Brunn am Gebirge einen Supermarkt unter der Bezeichnung "D***-Großmarkt". Die gewerberechtliche Standortanmeldung für das Handelsgewerbe erfolgte durch die am 2.Jänner 1988 zu HRB 2864 des Landesgerichtes Feldkirch registrierte Zweitbeklagte, die Komplementärin der - im Handelsregister noch nicht eingetragenen - Erstbeklagten ist. Der Viertbeklagte ist Geschäftsführer der Zweitbeklagten und Vorstand der Drittbeklagten; ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist konzessionierter Baumeister und als solcher u.a. auch zur Planung und Beaufsichtigung betreffend den Bau von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen berechtigt. Die Beklagte als Interessenvertretung der Ziviltechniker veröffentlichte in den Zeitschriften "Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark" und "Steirische Gemeindenachrichten" sowie in einem Beiblatt der Druckschrift "Die Gemeinde" folgende Einschaltungen: 1) "Grazer Zeitung" vom 29. April 1988... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Daß der Verkehr mit der Eigenschaft eines Produktes, biologisch abbaubar zu sein, auch die Vorstellung besonderer Umweltfreudlichkeit verbindet, kann nicht bezweifelt werden; diese Aussage ist aber dann irreführend, wenn die im Zuge des Abbaues im Wasser frei werdenden Stoffe für Fische giftig sind. Entscheidungstexte 4 Ob 43/89 Entscheidungstext OGH 09... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D11
Rechtssatz: Wenn auch die Höhe der Auflage als solche ein wichtiges Indiz für die Bedeutung einer Zeitung oder Zeitschrift sowohl auf dem Lesermarkt als auch auf dem Anzeigenmarkt sein mag, so ist doch für den Anzeigekunden und für die werbungtreibende Wirtschaft das wesentlichste Entscheidungskriterium für die Belegung eines Werbeträgers mit Anzeigen dessen Leserzahl; im allgemeinen ist "Leser" nur derjenige, der eine Zeitung ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Zweitbeklagte stehen als Betreiber von Verbrauchermärkten im Wettbewerb. Anläßlich der Eröffnung des "D***-Großmarktes" in Brunn/Gebirge durch die Zweitbeklagte wurde in Zeitungsanzeigen ein "800.000-Schilling-Preisvergleich" angekündigt (Beilage C); dabei wurde auf die ab 14.2.1988 veröffentlichten "D***-Angebote" und die bevorstehendee Geschäftseröffnung am 16.2.1988 hingewiesen. In einem Inserat, das am 11.2.1988 in der Tageszeitung "Neue Kronen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Satzungsmäßiger Zweck des klagenden Verbandes ist unter anderem die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, und zwar auch durch Geltendmachung des Unterlassungsanspruches nach § 14 UWG; ihm gehören derzeit 163 Unternehmen der Markenartikelindustrie an, darunter auch solche, die Bier erzeugen oder vertreiben. Die Erstbeklagte erzeugt in der von ihr in St.Pölten-Unterradlberg betriebenen Niederlassung "Egger-Bier". Der Zweitbeklagte erteilt als Geschäftsführer d... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erzeugt und vertreibt (ua) ein Mittel zur Wäschevorbehandlung unter der Bezeichnung "Jubilee-Biospray". Auf dem Gebinde dieses Produktes und in ihrer sonstigen Werbung dafür verwendet die Beklagte die Slogans "Biologisch abbaubar" und "Löst auch hartnäckigste Flecken, zum Beispiel biologische Flecken, wie Obst-, Gras-, Wein- oder Blutflecken". Tatsächlich enthält der "Jubilee-Spray" nichtionische Tenside ("A***"), die zwar grundsätzlich biologisch abbaubar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Herausgeberin und Verlegerin der Tageszeitung "Kleine Zeitung", die täglich mit einer Ausgabe für Kärnten und Osttirol erscheint. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Anzeigenblätter "der Villacher Blick" sowie "der Klagenfurter Blick", die in monatlichen Abständen gratis an jeden Haushalt in Klagenfurt, Villach und Umgebung verteilt werden. Sowohl in der Tageszeitung der Klägerin als auch in den beiden Gratis-Zeitungen der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Herausgeberin und Verlegerin der Tageszeitung "Kleine Zeitung", die täglich mit einer Ausgabe für Kärnten und Osttirol erscheint. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Anzeigenblätter "der Villacher Blick" sowie "der Klagenfurter Blick", die in monatlichen Abständen gratis an jeden Haushalt in Klagenfurt, Villach und Umgebung verteilt werden. Sowohl in der Tageszeitung der Klägerin als auch in den beiden Gratis-Zeitungen der B... mehr lesen...
Norm: LMKV allgUWG §2 D1
Rechtssatz: In einem Verstoß gegen die LMKV kann auch eine zur Irreführung des angesprochenen Publikums geeignete Angabe über die Beschaffenheit der Ware im Sinne des § 3 UWG liegen. Entscheidungstexte 4 Ob 116/88 Entscheidungstext OGH 18.04.1989 4 Ob 116/88 4 Ob 140/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Molkereien, denen als Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieben jeweils mit Kundmachungen des Milchwirtschaftsfonds gemäß §§ 11 und 12 MOG 1967 bestimmte geographisch begrenzte Gebiete als Einzugs- und Versorgungsgebiete zugewiesen sind. Mit Beschluß der Verwaltungskommission des Milchwirtschaftsfonds vom 26.Juni 1985 wurde die "Andienungssonderregelung für Fruchtjoghurt und Fermentierten Fruchtrahm", befristet bis 30.Juni 1988, verlängert (39.K... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §1 Abs4UWG §1 C2UWG §2 B
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 1 UWG durch konzessionsloses Ausüben der Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 4 Satz 2 GewO kann nur demjenigen zur Last gelegt werden, der die Ankündigung tatsächlich veranlaßt hat. Daß der Inhalt einer Anzeige einen unrichtigen Eindruck über die Person des Ankündigenden erweckt, reicht nicht aus, um dem vermeintlichen Ankündiger die Ausübung des Gewerbes in der in § 1 Abs 4 Sa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der seinen Geschäftssitz in Graz hat, handelt mit Elektrowaren aller Art. Die Beklagte betreibt in Leoben einen sogenannten Elektro-Abholmarkt. In der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 15. Oktober 1987 erschien ein halbseitiges Inserat der Beklagten, in der sie verschiedene Elektrogeräte ohne nähere Bezeichnung, unter anderem einen "Mikrowellenherd" um S 2.790 und einen "Videorecorder HQ mit Infrarot-Fernbedienung" um S 5.990 anbot; im unteren Teil dieses... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte betreibt einen "D***-Markt" in Brunn/Gebirge; der Zweitbeklagte ist ihr alleiniger handelsrechtlicher und gewerberechtlicher Geschäftsführer. In der Zeitschrift "Tip der Woche" wird unter anderem auch für den "D***-Markt" in Brunn/Gebirge geworben. Auf S. 5 des Heftes Nr. 31/2. Jahrgang dieser Zeitschrift wurden unter den Überschriften "Das neue D***-Angebot für Sie" und "D***-Reisen" Reisen nach Sri Lanka und Rio de Janeiro angeboten; darunter befand ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt in Graz den Einzelhandel mit Elektrowaren aller Art. Zu seinem Einzugsgebiet gehört die gesamte Steiermark; auch aus dem Raum Köflach kommen Kunden zu ihm. Der Beklagte betreibt in Köflach ein Installationsgeschäft samt Elektroeinzelhandel in einem bescheidenen Umfang; sein Unternehmen hat nur lokalen Charakter für das Gebiet Köflach-Voitsberg. Der Beklagte hat zusammen mit drei anderen Elektrohändlern unter der Bezeichnung "Funkberater" ei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt "E***"-Kapseln als Haarwuchsmittel. Die Zweitbeklagte, deren Komplementärin die Drittbeklagte ist, erzeugt und die Erstbeklagte vertreibt das Haarwuchsmittel "I***", und zwar in Apotheken das Arzneimittel Ingrubar-Tabletten und sonst das Verzehrprodukt Ingrubar-Goldhirse-Tabletten. Beide Produkte werden in dunkelroten, graphisch gleich gestalteten Verpackungen vertrieben; beide Verpackungen zeigen auf der Vorder- und auf der Rückseite eine charak... mehr lesen...
Norm: UWG §2 B
Rechtssatz: Prospekte, die im Informationsbüro eines Veranstalters aufliegen und dort an jeden nachfragenden Interessenten abgegeben werden, sind - auch wenn sie tatsächlich nur an wenige Personen ausgefolgt wurden - "Ankündigungen" im Sinne der §§ 2, 4 UWG, § 1 Abs 1 ZugG, § 1 Abs 1 RabG und § 1 Abs 1 AusvG. Werbedrucksorten dieser Art sind nämlich ihrer Natur nach stets für einen größeren Kreis von Personen bestimmt; schon ihre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Provisorialverfahren zu 7 Cg 477/86 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz stellte der Oberste Gerichtshof mit Beschluß vom 14. Juli 1987, 4 Ob 344/87, die einstweilige Verfügung des Erstgerichtes mit der Maßgabe wieder her, daß sie zu lauten habe: "Zur Sicherung des Anspruches der klagenden Partei" (= jetzige Beklagte) "gegen die beklagte Partei" (= jetzige Klägerin) "auf Unterlassung wettbewerbsfremder Ankündigungen und Handlungen wird der beklagt... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Über die Preisbemessung wird irregeführt, wenn zu einem bestimmten Preis angebotene (Elektrogeräte) Geräte, insbesondere Geräte der Unterhaltungselektronik, nur nach Marke und allgemeinen Ausstattungsmerkmalen umschrieben werden, jedoch mehrere Geräte mit unterschiedlichen Preisklassen unter diese globale Umschreibung fallen, so daß der Verbraucher nicht erkennen kann, auf welches Gerät sich der genannte Preis bezieh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sowohl die Klägerin als auch die Erstbeklagte betreiben in ganz Österreich den Handel mit Orientteppichen. Die Erstbeklagte tritt im Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung "I*** O*** Handelsgesellschaft mbH" oder auch bloß als "I*** O*** Handelsgesellschaft" auf; der Zweit- und die Drittbeklagte sind ihre alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer. Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, binnen 4 Wochen in Ansehung der Erstbeklagten das Fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt in Österreich (u.a.) Video- und Fernsehgeräte der Marke Sony. Der Beklagte betreibt den Einzelhandel mit solchen Geräten. Er ließ in der Ausgabe der "Kronen-Zeitung" vom 18.4.1986 verschiedene Werbeanzeigen einschalten. Eine davon hatte folgenden Wortlaut: 8-mm-VIDEO-CAM-Record CCD-Autofocus mit Zubehör statt 32.980.- jetzt 29.990.-" Ferner kündigte der Beklagte ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D4
Rechtssatz: Durch das Betonen der Unentgeltlichkeit einer im Zusammenhang mit einer Hauptleistung üblicherweise ohne gesonderte Berechnung erbrachten weiteren (Nebenleistung) Leistung wird ein unrichtiger Eindruck erweckt, weil ihm der Verkehr, dem die Kalkulationsgrundlagen der Unternehmer häufig unbekannt sind, einen besonderen Vorteil entnimmt, der in Wahrheit nicht geben ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt ein Teppichreinigungsunternehmen. In einer an Haushalte verteilten Postwurfsendung (Beilage C) kündigte er unter der Überschrift "Aktion!" folgendes an: "Shampoonieren: Normalpreis ab S 38,--/m2 Aktionspreis ab S 18,--/m2 Extrahieren: Normalpreis ab S 42,--/m2 Aktionspreis ab S 19,--/m2 (Fleckentfernung): kostenlos ..." Dabei waren die Wörter "Aktion" sowie die beiden "Aktionspreis"-Angebote fett, das Wort "F... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Schon die blickfangmäßige Hervorhebung des Namens des Unternehmens in dessen Geschäftsräumlichkeiten das werbende Unternehmen seinen Verkaufsplatz hat, ("shop in shop") und das Fehlen jeglichen Hinweisen darauf, daß tatsächlich ein anderes Unternehmen wirbt, kann beim Publikum, das beim Lesen von Werbeankündigungen üblicherweise nicht genaue Überlegungen anstellt, den Eindruck erwecken, daß es sich tatsächlich um ei... mehr lesen...
Begründung: Statutarischer Zweck des klagenden Vereins ist es, den seriösen Geschäftsverkehr im Teppichhandel durch "geeignete Maßnahmen" zu fördern. Diese Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet; sie beschränkt sich nicht auf das Abmahnen von Wettbewerbsverstößen, sondern erstreckt sich auch auf die Klärung wettbewerbsrechtlicher Streitfragen. Mitglieder des Klägers sind Gewerbetreibende, die den Handel mit handgeknüpften Teppichen betreiben, sofern sie Mitglieder der Bundeskamm... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Für den Bereich des Wettbewerbsrechts kann es aber nur darauf ankommen, ob durch die gewählte Bezeichnung im angesprochenen Publikum - auch im Fall sachlicher Richtigkeit - ein irreführender Eindruck über die vom Ankündigenden verrichtete Tätigkeit, seine Befähigung oder seine Befugnisse erweckt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 105/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Tageszeitung "Vorarlberger Nachrichten"; die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der "N*** Vorarlberger Tageszeitung". Beide Tageszeitungen erscheinen in Bregenz und werden im ganzen Bundesgebiet verbreitet. Die Firma "S***" Steirische Verlagsanstalt (im folgenden kurz "S***"-Verlag), ist protokollierter Einzelkaufmann in Graz und Alleineigentümer sowie Herausgeber der in Graz und Klagenfurt ers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und betreibt unter anderem das Verlagsgewerbe; sie ist auch in Österreich geschäftlich tätig und tritt dabei unter anderem in Kontakt mit österreichischen Gemeinden, denen sie - durch Werbeanzeigen finanzierte - Informationsschriften anbietet. Der Beklagte war früher für die Klägerin als Vertreter tätig. Seit 19.September 1986 betreibt er ein - nicht protokolliertes - Ankündigung... mehr lesen...