Norm
UWG §2 C2cRechtssatz
Anzeigenblätter, die an Haushalte unentgeltlich abgegeben werden, sind mit Zeitungen oder Zeitschriften, die dem Leser eine aktuelle Berichterstattung auf den Gebieten der Politik, des Weltgeschehens, der Lokalnachrichten, des Sports und der Kultur und dergleichen vermitteln, nicht vergleichbar; ein Reichweitenvergleich dieser Medien als Werbeträger und die daraus abgeleitete Spitzenstellung sind daher irreführend. Nur in sich vergleichbare Medien können in eine vergleichende Reichweitenuntersuchung einbezogen werden. - " Das BEZIRKSJOURNAL die Lieblingszeitung der Wiener".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078412Dokumentnummer
JJR_19870519_OGH0002_0040OB00354_8700000_001