Norm
UWG §2 D4Rechtssatz
Wer die Preise zunächst so festsetzt, daß ihm die generelle Gewährung und werbewirksame Ankündigung von Preisnachlässen möglich ist, verstößt gegen § 2 UWG. - "beworbener Mondpreis"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078515Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022