RS OGH 1987/3/10 4Ob319/87, 4Ob93/88, 4Ob84/21p

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Veröffentlicht am 10.03.1987
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Norm

UWG §2 D4

Rechtssatz

Wer die Preise zunächst so festsetzt, daß ihm die generelle Gewährung und werbewirksame Ankündigung von Preisnachlässen möglich ist, verstößt gegen § 2 UWG. - "beworbener Mondpreis"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078515

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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