Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Ein Rechtsschutzanspruch des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklägers auf Hervorhebung seiner eigenen Produkte gegenüber denen des - zu Recht - unterlassungspflichtigen Konkurrenten besteht nicht. Niemand darf die Gerichte unnütz oder gar unlauter benützen oder ein gesetzliches Verfahren zur Verfolgung eigennütziger nicht schutzwürdiger Ziele ausnützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der UWG-Nov 1988 hält der erkennende Senat in stRsp jedes wahrheitsgemäße Herausstellen der eigenen besseren Leistung im Wege einer Gegenüberstellung mit der schlechteren Leistung namentlich genannter Mitbewerber an Hand objektiv überprüfbarer Daten grundsätzlich für zulässig, sofern es nicht iS des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist oder - etwa durch Pauschalabwertungen, unnötiges Bloßstellen oder aggressive Ten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweibeklagte ist, sind Mitbewerber in der Erzeugung und im Betrieb von Schneepflügen. Die Erstbeklagte gab in einer Pressemitteilung im Juli 1998 die Übernahme der Firma K***** Schneepflugbau bekannt und führte darin unter anderem aus, daß sie nun "für jeden Einsatzzweck eine bestens abgestimmte Schneepflugpalette mit hoher Qualität und bewährter, überlegener Technik anbiete". Die K... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist österreichweit auf dem Gebiet des Einzelhandels mit Sehbehelfen tätig. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, ist ein Handelsunternehmen, das unter anderem auch Brillen für Letztverbraucher anbietet. Auf der Titelseite des Farbteiles der Sonntagsausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 13. 9. 1998 warben die Beklagten unter der Überschrift "Klare Sicht für alle Kinder" sowie "Eine Brillenaktion von Krone und H*****" und einem ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Unterlassungsanspruch setzt Wiederholungsgefahr voraus. Diese ist jedoch nach einem schon stattgefundenen Eingriff in die Ehre des Klägers zu vermuten (Korn/Neumayer, Persönlichkeitsschutz 73). Die Rechtsverletzung ist Indiz für künftige Rechtsverletzungen (so schon SZ 50/111 ua; Reischauer in Rummel, ABGB2 Rz 23 zu § 1294). Zur Schlüssigkeit des Unterlassungsausspruchs mußte die Klägerin nur die schon stattgefunden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Schuheinlegesohlen, die sie auch in Österreich vertreibt. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke "Dr. Metz - ERINASOLUM", die mit Priorität vom 29. 3. 1993 in Österreich Schutz u. a. für Einlegesohlen genießt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, a) die Beklagte sei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die Bezeichnungen "Dr. Metz" und "ERINASOLUM", Kombinationen dieser Bezeichnungen, sowie damit verwechsel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen iS des § 78 UrhG verletzt wurden, ist nach stRsp auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängende Text zu berücksichtigen (MR 1989, 54 - Frau des Skandalrichters mwN; MR 1993, 61 [Walter] = ÖBl 1993, 39 - Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen iS des Paragraph 78, UrhG verletzt wurden, ist nach stRsp auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängende Tex... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch "schwache" Zeichen sind durch § 9 UWG grundsätzlich gegen mißbräuchliche Verwendung durch Dritte geschützt (ÖBl 1996, 93 - Miss Fitness Austria mwN); ihre unveränderte, buchstabengetreue Übernahme durch Mitbewerber ist daher unzulässig (MR 1988, 59 = ÖBl 1989, 52 - Carsonics/Carsound mwN). Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf die Aufmerksamkeit, Urteilsfähigkeit und Fachkenntnis der im Einzelfall bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Zeitschrift N*****. Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung KURIER. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Dem KURIER vom 16. 12. 1997 war ein Werbeprospekt beigelegt, in dem der "KURIER" unter anderem als "besonderes Angebot für Autofahrer" ein "2-Monats-Schnupper-Abo um nur S 99,-- plus PKW-Jahres-Vignette um nur S 300,--" ankündigte und anbot, wer ein 2-Mon... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin stützt ihren zu sichernden Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen ausdrücklich auf die Bestimmungen des UWG; andere Anspruchsgrundlagen sind demnach nicht mehr näher zu prüfen (SZ 47/11 mwN; ÖBl 1992, 104 - Alfred Hrdlicka; ÖBl 1994, 30 - VÖZ-Rabatt ua). Auch § 7 UWG setzt (ebenso wie die Generalklausel des § 1 UWG) Handeln zu Zwecken des Wettbewerbes voraus, also ein Verhalten, das geeign... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger geltend gemachte Urheberrechtsverletzung (Verbreitung eines Lichtbildes ohne Zustimmung des Berechtigten bzw. ohne Herstellerbezeichnung) erfolgte in einem Druckwerk, das sich im Titel als "Zeitschrift der Universität" (gemeint: Klagenfurt) bezeichnet und dessen Impressum entgegen § 24 Abs 1 MedG weder Medieninhaber (Verleger) noch Hersteller nennt, als Herausgeber allerdings das "Außeninstitut der Univer... mehr lesen...
Begründung: zu 1) Die Firma der zu FN 151658 b im Firmenbuch des Landesgerichtes Korneuburg eingetragenen Klägerin wurde laut Firmenbuchauszug am 30.7.1998 von "Dr. A***** Gesellschaft mbH & Co KG" in "R***** GmbH & Co KG" geändert. Die Bezeichnung der Klägerin war antragsgemäß richtigzustellen. zu 2) Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschriften "B*****" und "T*****"; die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschriften *****. Beide Str... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitungen *****. Die Antragstellerin ist eine 100%-ige Tochter der S***** GmbH & Co KG. Die Geschäftsführer der beiden Unternehmen sind identisch. Die Erstantragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****", die im Bundesland Salzburg als Mutationsausgabe unter dem Titel "S*****" erscheint. Die Drittantragsgegnerin ist Verlegerin der "N*****", die Zweitantragsgegnerin ist persönlich haft... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Das Vergleichsangebot ist der gefährdeten Partei in einem Zeitpunkt zugegangen, als die einstweilige Verfügung schon erlassen war. Demnach lag bei Erlassung der einstweiligen Verfügung noch kein wirksames Vergleichsangebot vor, weil eine Willenserklärung nicht schon mit ihrer Äußerung, sondern erst mit ihrem Eintritt in die Sphäre des Adressaten wirksam wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Ob die einstweilige Verfügung zu Recht erlassen wurde, ist nach der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Erlassung zu beurteilen; mangels eines wirksamen Vergleichsangebotes in diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage gar nicht, ob trotz des Vergleichsangebotes der Gegnerinnen der gefährdeten Partei Wiederholungsgefahr anzunehmen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 202/98d En... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung beseitigt das Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten und ihm damit all das zu bieten, was er durch ein seinem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil erlangen könnte, regelmäßig die Wiederholungsgefahr (SZ 67/60 mwN). Auch hier kommt es jedoch darauf an, ob dem Verhalten des Verletzers nach der Beanst... mehr lesen...
Begründung: In der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung" vom 9.6.1997 veröffentlichte die Beklagte auf der Titelseite unter der Schlagzeile "Erste Ergebnisse der Einvernahmen: Das Unheimliche am 'Ingenieur'" ein farbiges - mit Augenbalken versehenes - Lichtbild des Klägers mit der Bildüberschrift: "Briefbomben: Verhafteter klagt wegen Foto". Im zugehörigen Bericht auf Seite acht der Ausgabe wird ausgeführt, der Kläger sei unter dem Verdacht in Untersuchungshaft genommen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat mit Traudl Bayer, der Witwe von Konrad Bayer, am 24.2.1984 einen Verlagsvertrag geschlossen, der auszugsweise wie folgt lautet: "I. Vertragsgegenstand ist das Werk 'Konrad Bayer - Das gesamte literarische Werk', herausgegeben von Gerhard Rühm. II. Werknutzungsrechte römisch II. Werknutzungsrechte (1) Frau Bayer erklärt, daß sie alleinige und ausschließliche Inhaberin aller Rechte am literarischen Gesamtwerk von Konrad Bayer (1932-1964) und ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Gegnerinnen der gefährdeten Partei ist zuzugestehen, daß unter einem in einem Verfahren angebotenen Vergleich in der Regel ein vollstreckbarer Vergleich zu verstehen sein wird. Diese Frage ist aber im vorliegenden Fall gar nicht entscheidend: Die Gegnerinnen der gefährdeten Partei haben in ihrer Äußerung angeboten, sich in einem Vergleich zur begehrten Unterlassung zu verpflichten. Ihre Äußerung ist am 16.3.1998 be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gem. § 402 Abs 2 EO ist das Rechtsmittelverfahren im Provisorialverfahren nur dann einseitig, wenn das Rechtsmittel vom Gefährdeten erhoben und der Gegner noch nicht zum Antrag einvernommen worden ist (Rechberger/Simotta, Exekutionsverfahren2 Rz 955). Ist hingegen - wie hier - bereits das Verfahren in erster Instanz zweiseitig geworden (der Gegner der gefährdeten Partei hat sich mit Schriftsatz vom 7. 11. 1997 auftragsg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen Zeitung" und "Kurier". Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "täglich Alles". In der Ausgabe Nr. 1964 vom 14.9.1997 der Zeitung "täglich Alles" erschien auf Seite 3 ("Politik") ein Artikel, der mit "Leserzahlen fürs erste Halbjahr '97" überschrieben war: "Der Verein Media-Analyse hat mittels Umfragen für die 'Kronen Zeitung' 2,753.000 Leser im ersten Halbjahr '97 festgestellt, da... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C4UWG §14 A1
Rechtssatz: Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch setzt ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Streitteilen voraus; zur Annahme eines solchen genügt eine selbständige, zu wirtschaftlichen Zwecken ausgeübte Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Entscheidungstexte 4 Ob 125/98f Entscheidungstext OGH 05.05.1998 4 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragt, der beklagten Versicherungsgesellschaft zur Sicherung eines gleichlautenden "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs" mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, "bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreites den Zustand der durch sie verweigerten Zusammenarbeit mit der klagenden Partei durch deren Wiederaufnahme in früherem Umfang zu beseitigen und jede ähnliche oder weitere Verweigerung der Zusammenarbeit mit der klagenden Partei zu un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß bei der Fassung des Unterlassungsgebotes immer auf die Umstände des einzelnen Falles abzustellen ist (ÖBl 1991, 105 - Hundertwasser-Pickerln II und 108 - Sport-Sonnen- brille; MR 1991, 238 - Paßfoto), steht das von der Rechtsmittelwerberin als zu weit gefaßte beanstandete Unterlassungsgebot zu lit c des Begehrens durchaus in Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der OGH auch im Provisorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz und hat von demjenigen Sachverhalt auszugehen, den das Rekursgericht als bescheinigt angesehen hat. Tatsachen, die das Rekursgericht als nicht bescheinigt annimmt, können in die rechtliche Betrachtung nicht einbezogen werden (ÖBl 1990, 100 - Filmangebot des Monats; ÖBl 1991, 137 - Udo Proksch mw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein zu Wettbewerbszwecken begangener Rechtsbruch verstößt deshalb gegen § 1 UWG, weil er dem Verletzer einen ungerechtfertigten Vorsprung vor den gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft und so die wettbewerbliche Ausgangslage zugunsten des Verletzers in unlauterer Weise verändert; das den Sittenwidrigkeitsvorwurf begründende Unlauterkeitskriterium liegt also im Erlangen eines ungerechtfertigten Vorsprunges durch Rechtsbr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht übernommene Feststellung, wonach der Erstbeklagte auftragsgemäß den Text des Werbespots mit einem "EAV-Klang", konkret einem dem Lied "Küß die Hand, schöne Frau" ähnlichen Rhythmus versehen hat, findet im Akteninhalt Deckung. Eine Aktenwidrigkeit ist nicht zu erkennen, bestätigte doch der Erstbeklagte selbst, es sei seine Aufgabe gewesen, den Text des Werbespots mit einem "EAV-Rhythmus" zu unterl... mehr lesen...
Begründung: Tibor Foco und der Kläger wurden mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 31.3.1987 des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB an der Prostituierten Elfriede Hochgatter schuldig erkannt. Tibor Foco wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt; der Kläger zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Mit Beschluß vom 15.6.1992 bewilligte das Oberlandesgericht Linz die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Kläger und hob das gegen diesen ergangene Urteil auf.... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer der Klägerin Dr.Herbert H***** ist Inhaber der zur Nr 158.729 registrierten Wort-Bildmarke, bestehend aus dem Schriftzug "THAI-CLASSIC MASSAGE" und der Abbildung einer thailändischen Sagenfigur (eines Vogelgottes). Beginn der Schutzdauer ist der 11.7.1995. Der Geschäftsführer der Klägerin wußte, daß die Erstbeklagte, deren persönlich haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte ist, dieses Zeichen seit 1994 zur Kennzeichnung ihres Unternehmens auf D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs der Beklagten römisch eins. Zum Revisionsrekurs der Beklagten A2a) Bescheinigt ist, daß 1996 in Optikerfachgeschäften für eine neue Brille im Durchschnitt S 3.350.- ausgegeben worden sind, in Geschäften, die einer "Kette" zugehören (wie unter anderem auch jene der Beklagten) hingegen nur S 2.214.-. Daraus läßt sich jedoch noch nicht der zwingende Schluß ziehen, daß ein Brillenkauf bei den Augen... mehr lesen...