Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "Tiroler Tageszeitung", die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "Tiroler Krone, Neue Kronenzeitung", deren Verlegerin die Zweitbeklagte ist. In den Monaten Mai bis Juni 1997 wurde in der "Tiroler Krone" mehrfach, teils mit beigelegtem Werbefolder, teils im Anzeigenteil, für ein Kombinationsangebot geworben, bei dem jeder Erwerber eines Krone-Abonnements für mindestens ein Jahr bei Aufzahlung von S 99.- ein GSM-Mobiltelefon Marke ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der Entscheidung 4 Ob 160/97a (= ÖBl 1997, 287 - Krone Aktion) waren 60 Gewinnspiele, die die "Neue Kronen Zeitung" in der Zeit vom 13.3. bis 4.8.1996 veranstaltet hatte. Bei jedem einzelnen der Gewinnspiele waren wertvolle Preise zu gewinnen, so etwa Freikarten für Konzerte, Reisen in ferne Länder, Autos, Fahrräder udgl. Die Spielbedingungen waren jeweils unterschiedlich. Die meisten Ankündigungen waren als "... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h), soweit nicht - anders als hier - eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssiche... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum Revisionsrekurs der Kläger: Rechtliche Beurteilung Es bestand im Zeitpunkt der Einbringung des Provisorialantrages bereits eine rechtskräftige einstweilige Verfügung zugunsten der Erst- und der Zweitklägerin, mit welcher der Beklagten Ankündigen der Gewährung unentgeltlicher Zugaben, insbesondere der Einräumung einer Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel, verboten worden war (OLG Wien 2 R 24/96f). Daß auch eine rechtskräftige ei... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen Zeitung" und "Kurier", die Zweitklägerin ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Drittklägerin ist als Medieninhaberin der "Neuen Kronen Zeitung" von der Erstklägerin mit der Erbringung der redaktionellen Leistungen beauftragt und erhält dafür einen Werklohn. Komplementärin der Drittklägerin ist die Viertklägerin. "Kurier" und "Neue Kronen Zeitung" befassen sich mit Politik, aktuellen Tagesfrage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19.10.1991 erlitt der am 10.10.1964 geborene, aus Bosnien stammende Kläger als Beifahrer eines vom Erstbeklagten gelenkten Fahrzeuges, das bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, bei einem Verkehrsunfall in der Gemeinde Regau, Oberösterreich, unter anderem einen Halswirbelverrenkungsbruch, der eine komplette Querschnittlähmung vom
Kopf: abwärts zur Folge hatte. Die Beklagten haften dem Kläger für alle unfallskausalen Schäden, die Zweitbeklagte be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt ua Bäder zur Herstellung von Zahnersatzteilen auf galvanischem Weg, die zum überwiegenden Teil in W*****-Geräten, aber auch in Geräten der Firma G***** verarbeitet werden. Daneben erbringt sie - im Zusammenhang mit dieser Technik - Dienstleistungen, so auch die Wartung von Galvano-Geräten der Marken W***** und G*****. Ihre Geschäftstätigkeit übt sie in Deutschland und in Österreich aus. Die Beklagte führt ebenfalls Wartungen von Galvan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Unterlassungsbegehren können ganz allgemein nur bei Wiederholungsgefahr erhoben werden (RIS-Justiz RS0031786). Es ist daher für die Entscheidung ohne Bedeutung, daß die Klägerin ihren Anspruch auf "jeden erdenklichen Rechtsgrund" gestützt hat. Die Wiederholungsgefahr besteht in der ernstlichen Besorgnis weiterer Eingriffe (RIS-Justiz RS0009357). Sie ist zu verneinen, wenn der Verletzer besondere Umstände dartun kann, d... mehr lesen...
Norm: UWG §7 AUWG §14 A
Rechtssatz: "Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs" ist eine Tatbestandsvoraussetzung, die im
Spruch: jedenfalls dann nicht gesondert angeführt werden muß, wenn schon aus der Art des der Beklagten untersagten Verhaltens folgt, daß das Unterlassungsgebot nur ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs erfaßt. Entscheidungstexte 4 Ob 358/97v Entscheidungstext OGH 09.12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren von 1960 bis 1978 miteinander verheiratet; sei leben seit 1976 getrennt. Nach dem Scheidungsvergleich ist die Beklagte berechtigt, die Werke des Klägers wie bisher zu interpretieren. Die Beklagte führte das Stück "Heute Abend: Lola Blau" bis 1977 mehrmals in W***** auf; in den Programmen schienen jeweils der Kläger als Autor und Conny Hannes M***** als Regisseur auf. 1984 führte die Beklagte das Stück "Heute Abend: Lola Blau" in ihrem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist ein Gesetzesverstoß dann im Sinne des § 1 UWG sittenwidrig, wenn er schuldhaft und in der Absicht begangen wird, einen Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu erlangen (SZ 68/168 = ÖBl 1996, 88 - Knoblauch-Kapseln mwN; MR 1997, 113 - SN-Presseförderung uva); er ist dann nicht sittenwidrig, wenn die Auffassung des Beklagten über die Auslegung der verletzte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Verbot, irreführende und unrichtige Preisvergleiche anzustellen, mit der Maßgabe bestätigt, daß dieses Verbot (nur) gilt, wenn "zwischen den Gläsern der verglichenen Brillen unterschiedliche Qualitätsmerkmale bestehen". Damit hat das Berufungsgericht der Klägerin nicht etwas zugesprochen, was diese nicht beantragt hatte (§ 405 ZPO), sondern es hat das Unterlassungsgebot eingeschränkt. Die Kl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch irreführende Werbeaussagen verstoßen nur dann gegen § 2 UWG, wenn sie geeignet sind, einen beachtlichen Irrtum auszulösen. Die durch eine Werbeaussage geweckte, mit dem tatsächlichen Inhalt nicht übereinstimmende Erwartung muß mit dem Entschluß des Interessenten zusammenhängen, sich mit dem Angebot zu befassen (stRsp ua MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Korn]). Auch irreführende Werbeaussagen verstoßen nur da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaften der Streitteile grenzen unmittelbar aneinander und liegen in Hanglage in einem Feuchtgebiet. Die Kläger sind Ehegatten und je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 685, die Beklagten zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 657. Der Erstbeklagte verlegte 1969/70 im Zuge der Errichtung seines Hauses zur Entwässerung der ihm damals noch allein gehörigen Liegenschaft in etwa 1,8 m Tiefe ein - nach dem Akteninhalt e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung "Tatsachen" im Sinne des § 7 Abs 1 UWG sind - unabhängig von der im Einzelfall gewählten Formulierung - Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bekannter oder zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit nachprüfbaren Inhalt. Nicht von § 7 UWG umfaßt sind hingegen das Behaupten und Verbreiten solcher Tatsachen, die erweislich wahr sind, sowie von W... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt (ua) Echinacin-Tropfen. Der Erstbeklagte ist Apotheker und Inhaber der Apothekenkonzession der Stiftsapotheke S*****. Er ist weiters Mehrheitsgesellschafter der G***** OHG, die die Apotheke betreibt, und Inhaber der Einzelhandelsfirma "Mag. pharm. Dieter Ga*****" in J*****, die eine Konzession für den Großhandel mit Drogen und Pharmazeutika sowie Einzelhandelsberechtigungen zur Abgabe von Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel an Endverbrauch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Salzburg. Der Beklagte ist Geschäftsführer und Gesellschafter der K***** GmbH, welche ihrerseits persönlich haftende Gesellschafterin der K***** GmbH & Co KG ist. Die KG betreibt das in Gerichtsnähe situierte Restaurant K*****. Über Auftrag des Beklagten sandte seine Freundin Faxmitteilungen an eine große Zahl von Rechtsanwälten in S*****, darunter auch an den Kläger. Darin wurde auf die Öffnungszeiten des Lokals, die angeb... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben ua Fernsehprogrammzeitschriften. Auf der Titelseite der Ausgabe Nr 17/96 ihrer Programmzeitschrift kündigte die Beklagte an: "3 Videos für Jeden! Mit dem Kombi-Angebot von TV-Media zum Bestpreis". Auf den Seiten 2 und 3 dieser Zeitschriftennummer führte die Beklagte folgendes aus: "Das Video-Abo: Für nur 299 öS! 3 Top-Videos zum TV-Media-Abonnement! Sie bekommen ihr Kombi-Abo fast geschenkt! Im weiteren Text der Ankündigung wird ausgeführt,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Verwerfung der Berufung mangels getrennter Ausführung der Berufungsgründe kommt nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die Berufungsausführungen nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, welcher Berufungsgrund dargestellt werden soll (RIS-Justiz RS0041768). Das Berufungsgericht hat das Rechtsmittel daher insoweit zu Recht behandelt, als die darin enthaltenen Argumente den angeführten Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Werbeankündigung im Einzelfall zur Irreführung geeignet ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage (JBl 1986, 192; 4 Ob 1048/95). Ebenso ist es keine erhebliche Rechtsfrage, ob die Umstände des Einzelfalles die Wiederholungsgefahr als ausgeschlossen oder doch äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen (MR 1988, 14). Eine krasse Fehlbeurteilung, die wahrzunehmen wäre, liegt bei keiner der aufgeworfenen Fragen vor. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung hat der Beklagte besondere Umstände darzutun, die eine Wiederholung seiner Handlung als völlig ausgeschlossen oder doch zumindest äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen. Dabei kommt es immer auf die Art des Eingriffes und die Willensrichtung des Störers an, für welche insbesondere sein Verhalten nach der Beanstandung und während des Rechtsstreites wichtige Anhaltspunkte bieten kann. Maßg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der Revisionsrekurswerberin ist das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht abgewichen. Anders als nach der älteren, von ihr zitierten Rechtsprechung ist nunmehr bei der Exekution zur Unterlassung von Ankündigungen beim Verkauf und Vertrieb periodischer Druckschriften die Angabe einer bestimmten Verkaufsstelle im Exekutionsantrag dann nicht erforderlich, wenn ein Versto... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Ankündigung verstößt schon dann gegen § 2 UWG, wenn sie nach ihrem Gesamteindruck bei flüchtiger Betrachtung durch einen Kunden mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit irrige Vorstellungen erwecken kann (stRsp ua ÖBl 1997, 20 - Steirischer Medienjumbo mwN). Die Werbeankündigung der Beklagten erweckt durch die unmittelbare Abfolge der beiden Aussagen den Eindruck, daß mit "System" das Produkt der Beklagten gemeint sei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wiederholungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung zu verneinen, wenn der Verletzer besondere Umstände dartun kann, die eine Wiederholung seiner gesetzwidrigen Handlung als ausgeschlossen oder zumindest äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen (ecolex 1993, 178 = ÖBl 1993, 18 = WBl 1993, 128 - Pharma Service; ÖBl 1996, 35 = WBl 1995, 428 - Rolls-Royce, jeweils mwN, uva). Ein wichtiges Indiz für den Wegfall der Wiede... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIZPO §226 IIB12UWG §14 A2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob durch das Anbot eines Unterlassungsvergleichs bloß hinsichtlich eines mehrerer gleichzeitig gestellter Unterlassungsbegehren bei gleichzeitiger Bestreitung der übrigen die Vermutung der Wiederholungsgefahr weggefallen ist, kommt es allerdings auf die Umstände des Einzelfalles an. Entscheidungstexte 6 Ob 95/97... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem vom Kläger gegen den Beklagten zu 2 Cg 20/94i des Erstgerichtes aus den Anspruchsgründen der Rufschädigung und Ehrenbeleidigung angestrengten Verfahren erließ der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung (4 Ob 6/93). Dem Beklagte wurde für die Dauer des Rechtsstreites verboten, Äußerungen des Inhalts, der Kläger: 1. stehe mit jemandem in Partnerschaft, der schwerstens belastet sei und mache mit diesem gemeinsame Sache, 2. komme aus dem Fi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bietet der Beklagte einen vollstreckbaren Vergleich an, mit dem er sich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung verpflichtet, fällt damit regelmäßig die Wiederholungsgefahr weg; das gilt auch dann, wenn er den Vergleich unter dem Druck des Prozesses und nicht auf Grund besserer Einsicht anbietet (SZ 51/87 = ÖBl 1978/127 - Umsatzbonus II uva). Der Beklagten schadet es daher nicht, wenn sie weiterhin daran festhält, durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen einer an 100 bis 200 Adressaten gerichteten Werbeaussendung übermittelte der Beklagte der Klägerin einen Werbetext mittels Telefax, wobei die Klägerin insgesamt drei Mitteilungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erhielt. Vor ihrer Absendung bestand zwischen den Streitteilen kein Geschäftskontakt. Der Geschäftsführer der Klägerin hatte den Beklagten auch nicht um Übersendung von Werbematerial ersucht. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bis April 1996 bei der Zweitbeklagten als Provisionsvertreter angestellt; jetzt ist er in derselben Funktion bei einem Konkurrenzunternehmen tätig. Der Erstbeklagte ist bei der Zweitbeklagten angestellt. Er hat (auch) Kunden zu betreuen, die vom Kläger betreut worden waren. Im Oktober 1996 schrieb der Erstbeklagte auf Briefpapier der Zweitbeklagten an Kunden, die den Versicherungsvertrag mit der Zweitbeklagten gekündigt hatten, wie folgt: "Wie Sie ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches fällt in Wahrheit nicht die Wiederholungsgefahr unwiderruflich für immer weg, sondern entfällt nur die Vermutung dieser Gefahr; bei geänderten Verhältnissen kann die Vermutung wieder aufleben (ÖBl 1990, 32-Vergleichsangebot an Dritte ua). Die Beklagte kann sich daher nicht mit Erfolg darauf berufen, daß sie mit Schreiben vom 12.12.1996 der Klägerin all das an... mehr lesen...