Entscheidungsgründe: Der Kläger übt das Schlosserhandwerk in L***** und in W***** aus. Eine seiner Haupttätigkeiten ist das Herstellen von Schlüsseln. Die Beklagte betreibt in verschiedenen Standorten "P*****Märkte". Sie verfügt über eine Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Kleinhandel, sowie über eine Gewerbeberechtigung für das Kraftfahrzeugtechnikergewerbe (früher: Kraftfahrzeugmechanikergewerbe). Zum Zeitpunkt der Klagseinbringung verfügte die... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C4UWG §14 B2
Rechtssatz: Ein Maschinenbauer steht mit einem Bauunternehmen, das bei Erbringung seiner Werkleistungen Maschinen, wie sie vom Maschinenbauer erzeugt und verkauft werden, einsetzt, nicht in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 14 UWG, weil das Anbieten von Geräten, die man selbst handhaben muß, und von Dienstleistungen mit einem solchen Gerät nach der Verkehrsanschauung nicht als branchengleich oder branchenähnli... mehr lesen...
Norm: ApothekenG §36UWG §14 B2
Rechtssatz: Die Entstehungsgeschichte des § 36 ApG zeigt, daß den Anstaltsapotheken nur jene Befugnisse eingeräumt werden sollten, die unter Bedachtnahme auf die Interessen der öffentlichen Apotheken für die Krankenanstalten notwendig erschienen. Daraus folgt aber nicht, daß nur Apotheken oder der Österreichische Apothekerverband einen Verstoß gegen das Apothekengesetz gerichtlich geltend machen können, sondern au... mehr lesen...
Norm: RAO §23RL-BA 1977 §9 Abs3UWG §14 B3
Rechtssatz: Daß eine Rechtsanwaltskammer mit der Klage gegen ein Mitglied dessen wirtschaftliche Interessen nicht fördert, schließt die Klagelegitimation nicht aus. Bei der Förderung der wirtschaftlichen Interessen ist immer auf die Gesamtheit der von der Vereinigung vertretenen Interessen abzustellen. Diese Interessen werden gefördert, wenn gegen Mitglieder vorgegangen wird, die sich an Bestimmungen ni... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 ADSt 1990 §1 IRAO §23UWG §14 B3
Rechtssatz: Die Wirkung eines Unterlassungsurteiles geht über die eines Disziplinarerkenntnisses hinaus; die Disziplinargewalt einer Rechtsanwaltskammer macht ihre Klagelegitimation keineswegs überflüssig. Aufgrund eines Unterlassungstitels kann bei jedem künftigen Verstoß Exekution geführt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2276/96a Entsche... mehr lesen...
Norm: UWG §14 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 14 UWG A. Unterlassunganspruch 1. Allgemeines 2. Wiederholungsgefahr B. Aktivlegitimation 1. Allgemeines 2. Mitbewerber 3. Interessenverbände 4. Prozess- oder Wettbewerbsvereine C. Passivlegitimation European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102684 Dokumentnummer JJR_19960919_OGH0002_000UWG00014_960000... mehr lesen...