Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 13. Juni 2001 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers vom 28. November 2000 gemäß § 7 AsylG abgewiesen und seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Nigeria gemäß § 8 AsylG für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid hat der Beschwerdeführer am 13. September 2001 Berufung erhoben. Die belangte Behörde hat mit Schreiben vom 27. September 2001 dem Beschwerdeführer die verspätete Erhebung seines Rechtsmittels vorgehalten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;ZustG §21 Abs1;
Rechtssatz: kein RS Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1995181080.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit dem Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 5. April 1995 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. August 1994, mit welchem dem Beschwerdeführer die Verlängerung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz versagt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass gemäß § 63 Abs. 5 AVG Berufungen binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 26. September 1996 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Familienzusammenführung mit seinen Eltern. Der Landeshauptmann von Wien wies mit Bescheid vom 13. Dezember 1996 diesen Antrag gemäß § 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) ab. Dieser Bescheid wurde an die gesetzliche Vertreterin des Beschwerdeführers, seine Mutter, adressiert; aus dem den diesbezüglichen Zustellvorgang dokumentierenden Rückschein geht hervor, dass der Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992;AVG §22;ZustG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0201 1
(hier: betreffend die Abweisung einer beantragten
Aufenthaltsbewilligung) Stammrechtssatz Die Zustellung eines Berufungsbescheides betreffend Bestrafung wegen Übertretung gem § 5 Abs 2 StVO zu eigenen Handen ist nur dann erforderlich, wenn die mit dem... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 24. Mai 1994 gemäß § 5 Abs. 1 AufG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 6 FrG ab. Mit diesem Bescheid war der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abgewiesen worden. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde gemäß Art. 144 B-VG vor dem Verfassungsgerichtshof, der ihre B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §22;ZustG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0201 1
(hier betreffend die Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer
Aufenthaltsbewilligung) Stammrechtssatz Die Zustellung eines Berufungsbescheides betreffend Bestrafung wegen Übertretung gem § 5 Abs 2 StVO zu eigenen Handen ist nur dann erford... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1994 wies der Landeshauptmann von Wien den Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung mangels rechtzeitiger Antragstellung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) zurück. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde vom Bundesminister für Inneres mit dem angefochtenen Bescheid vom 19. Dezember 1995 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Begründend führte der Bundesminister für Inneres aus, B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §1 Abs1;AufG 1992 §6 Abs4;AVG §22;ZustG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0201 1 (hier: betreffend die Abweisung einer beantragten Aufenthaltsbewilligung) Stammrechtssatz Die Zustellung eines Berufungsbescheides betreffend Bestrafung wegen Übertretung gem §... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 24. März 1995 wurde der Beschwerdeführer wegen unrechtmäßiger Beschäftigung von vier Ausländern (jeweils Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG) mit vier Geldstrafen in Höhe von jeweils S 60.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 14 Tage) bestraft und zum Ersatz der Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens (S 24.000,--) verpflichtet. Dieses Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer nach dem Inhalt des Zustellnach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;ZustG §16 Abs1;ZustG §21 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte eine vor Erlassung des Straferkenntnisses zu eigenen Handen zugestellte "Aufforderung zur Rechtfertigung" der Behörde erster Instanz unbeantwortet gelassen, besteht keine Veranlassung für die Behörde, iSd § 22 zweiter Satz AVG vorzugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;AVG §63 Abs5;VStG §24;VStG §54b Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §21 Abs1;
Rechtssatz: Mangels gesetzlicher Anordnung einer besonderen Art der Zustellung im VStG für Straferkenntnisse - anders als etwa für Strafverfügungen (§ 48 Abs 2 VStG) oder Ladungsbescheide (§ 41 Abs 3 VStG) - war die Behörde erster Instanz befugt, die Zustellung ihres Bescheides betreffend Bestrafung ... mehr lesen...
Mit Säumnisbeschwerde vom 19. März 1996 wurde die Verletzung der Entscheidungspflicht der belangten Behörde mit Bezug auf eine am 18. September 1995 bei der belangten Behörde mittels Telefax eingebrachten Beschwerde gemäß § 51 Fremdengesetz (FrG) geltend gemacht. Nach Behauptung des Beschwerdeführers sei bis zum Zeitpunkt der Einbringung der Säumnisbeschwerde keine "Entscheidung" durch die belangte Behörde "erfolgt". Im Vorverfahren legte die belangte Behörde die Akten des Verwalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs4;ZustG §20 Abs1;ZustG §21 Abs1;
Rechtssatz: Wird durch einen Angestellten des Parteienvertreters die Annahme eines Bescheides verweigert, wird hiedurch eine Zustellung gem § 13 Abs 4 ZustG unmöglich gemacht. Eine Sanierung dieses Zustellvorganges nach § 20 Abs 1 ZustG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Angestellte nach § 13 Abs 4 ZustellG nicht unt... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, vom 21. März 1995 wurde dem Beschwerdeführer als Miteigentümer des Grundstückes .584 Baufläche, N-Straße 195, inneliegend der Liegenschaft EZ 435, KG X, gemäß § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien aufgetragen, binnen 12 Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides das ohne baubehördliche Bewilligung erweiterte bzw. umgebaute Gasthaus im Gesamtausmaß von ca. 400 m2 zu beseitigen. Im die Zustellung dieses Bescheides ... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;BauO Wr §129 Abs10;ZustG §16;ZustG §21 Abs1;
Rechtssatz: Mangels gesetzlicher Regelung in der Wr BauO war die Baubehörde erster Instanz befugt, die Zustellung ihres Besch... mehr lesen...
Im Zuge einer bei den beschwerdeführenden Rechtsanwälten durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, der Abzug der auf die Kosten der Garagierung der PKW der Beschwerdeführer entfallenden Vorsteuern sei nicht zulässig, weil gemäß § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. c UStG 1972 Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, nicht als für das... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;BAO §102;ZustG §13 Abs4;ZustG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0129 E 28. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die im § 13 Abs 4 ZustG genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger. An sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich derer eigenhändige Zustell... mehr lesen...
Der Magistrat Salzburg als Strafbehörde erster Instanz (Mag.) verfügte am 29. Dezember 1989 an den Beschwerdeführer unter der Adresse X-Straße 42 eine Aufforderung zur Rechtfertigung, weil er als Obmann des Vereines K Salzburg und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zu deren Vertretung nach außen berufenes Organ den deutschen Staatsbürger A vom 1. Mai 1989 bis zum 31. August 1989 beschäftigt habe, ohne daß eine Beschäftigungsbewilligung oder ein Befreiungsschein vorgelegen sei. Diese Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs1;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Vereinsadresse stellt eine für Zustellungen an den Obmann dieses Vereines taugliche Abgabestelle dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090106.X01 Im RIS seit 18.10.1990 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 15. Juli 1988 um 22.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Bus auf einer näher beschriebenen, öffentlichen Straße gelenkt und sich um 23.55 Uhr auf dem Gendarmerieposten E. trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und trotz verbindlicher Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §22;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §24;ZustG §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Zustellung eines Berufungsbescheides betreffend Bestrafung wegen Übertretung gem § 5 Abs 2 StVO zu eigenen Handen ist nur dann erforderlich, wenn die mit dem Bescheid verbundenen Rechtsfolgen im Vergleich mit anderen Bescheiden in ihrer Bedeutung und Gewichtigkeit über dem Durchsch... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47;ZPO §292;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs1;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Zustellmangels und der Erforderlichkeit einer Zeugeneinvernahme zu diesem Thema. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989100159.X01 Im RIS seit 20.... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3VwRallgZustG §13 Abs4ZustG §21 Abs1
Rechtssatz: Die Weisung des Rechtsanwaltes an die Kanzleiangestellte, ihm "Ersatzzustellungen" nicht vor einem bestimmten Termin vorzulegen, hat keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der Zustellung und ist daher für die Strafbarkeitsverjährung gem § 31 Abs 3 VStG bedeutungslos. ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §22StVO 1960 §5 Abs1VStG §24ZustG §21 Abs1
Rechtssatz: Die Zustellung eines Berufungsbescheides betreffend Bestrafung wegen Übertretung gem § 5 Abs 1 StVO muss nicht zu eigenen Handen erfolgen. Dies ist nur dann erforderlich, wenn die mit dem Bescheid verbundenen Rechtsfolgen im Vergleich mit anderen Bescheiden in ihrer Bedeutung und Gewic... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs4ZustG §21 Abs1
Rechtssatz: Die im § 13 Abs 4 ZustG genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger. An sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich derer eigenhändige Zustellung angeordnet ist (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/07/0135). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §24 Abs1;ZustG §21 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0005 E 3. Februar 1987 RS 9(hier: naturschutzbehördlicher Entfernungsauftrag) Stammrechtssatz Es existiert keine gesetzliche
Norm: , welche die Behörde verpflichtet, den Bescheid betreffend den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen dem Empfänger zu eigenen Handen zuz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs3;AVG §24 Abs1;VStG §48 Abs2;ZustG §21 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0005 E 3. Februar 1987 RS 8 Stammrechtssatz Über den Fall des § 24 Abs 1 AVG hinaus hat die Zustellung zu eigenen Handen einer schriftlichen Ausfertigung dann stattzufinden, wenn dies auf Grund einer besonderen gesetzlichen Anordnung (vgl etwa § 19 Abs 3 AVG) angeordnet wird. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §7 Abs1;AVG §24 Abs1;ZustG §21 Abs1 impl; Beachte Vorgeschichte:84/07/0096 E 10. Dezember 1985 RS 1;
Rechtssatz: Es existiert keine gesetzliche
Norm: , welche die Behörde verpflichtet, den Bescheid betreffend den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellen. Die mit einem derartig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §7 Abs1;AVG §24 Abs1;ZustG §21 Abs1 impl; Beachte Vorgeschichte:84/07/0096 E 10. Dezember 1985 RS 1;
Rechtssatz: Die Behauptung einer Partei in einem Zusammenlegungsverfahren anlässlich der Erlassung des Bescheides betreffend den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen, sie erleide durch die Grundzusammenlegung einen... mehr lesen...