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StVONorm
VStG §31 Abs3Rechtssatz
Die Weisung des Rechtsanwaltes an die Kanzleiangestellte, ihm "Ersatzzustellungen" nicht vor einem bestimmten Termin vorzulegen, hat keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der Zustellung und ist daher für die Strafbarkeitsverjährung gem § 31 Abs 3 VStG bedeutungslos.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020129.X02Im RIS seit
18.09.2019Zuletzt aktualisiert am
18.09.2019