RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0129

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs4
ZustG §21 Abs1

Rechtssatz

Die im § 13 Abs 4 ZustG genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger. An sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich derer eigenhändige Zustellung angeordnet ist (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/07/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020129.X03

Im RIS seit

18.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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