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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §22;Rechtssatz
Mangels gesetzlicher Anordnung einer besonderen Art der Zustellung im VStG für Straferkenntnisse - anders als etwa für Strafverfügungen (§ 48 Abs 2 VStG) oder Ladungsbescheide (§ 41 Abs 3 VStG) - war die Behörde erster Instanz befugt, die Zustellung ihres Bescheides betreffend Bestrafung nach dem AuslBG auch unter dem Gesichtspunkt der mit diesem Bescheid verbundenen Rechtsfolgen mit Ersatzzustellung anzuordnen (hier:
Von einer Uneinbringlichkeit der Geldstrafe war nicht auszugehen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090266.X01Im RIS seit
20.11.2000