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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrVG §7 Abs1;Beachte
Vorgeschichte:84/07/0096 E 10. Dezember 1985 RS 1;Rechtssatz
Es existiert keine gesetzliche Norm, welche die Behörde verpflichtet, den Bescheid betreffend den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellen. Die mit einem derartigen Bescheid verbundenen Rechtsfolgen liegen im Vergleich mit anderen Bescheiden in ihrer Bedeutung und Gewichtigkeit nicht über dem Durchschnitt; daher liegen "besonders wichtige Gründe" im Sinne des § 24 Abs 1 AVG nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070005.X09Im RIS seit
11.05.2005Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015