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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §24 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/07/0005 E 3. Februar 1987 RS 9(hier: naturschutzbehördlicher Entfernungsauftrag)Stammrechtssatz
Es existiert keine gesetzliche Norm, welche die Behörde verpflichtet, den Bescheid betreffend den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellen. Die mit einem derartigen Bescheid verbundenen Rechtsfolgen liegen im Vergleich mit anderen Bescheiden in ihrer Bedeutung und Gewichtigkeit nicht über dem Durchschnitt; daher liegen "besonders wichtige Gründe" im Sinne des § 24 Abs 1 AVG nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100077.X02Im RIS seit
28.04.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015