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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §22;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/02/0129 E 28. September 1988 RS 3Stammrechtssatz
Die im § 13 Abs 4 ZustG genannten "Angestellten des Parteienvertreters" sind keine Ersatzempfänger. An sie dürfen daher auch solche Sendungen zugestellt werden, bezüglich derer eigenhändige Zustellung angeordnet ist (Hinweis auf E 21.10.1986, 86/07/0135).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150011.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012