Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrVG §7 Abs1;Beachte
Vorgeschichte:84/07/0096 E 10. Dezember 1985 RS 1;Rechtssatz
Die Behauptung einer Partei in einem Zusammenlegungsverfahren anlässlich der Erlassung des Bescheides betreffend den Besitzstandsausweis, den Bewertungsplan und den Plan der gemeinsamen Anlagen, sie erleide durch die Grundzusammenlegung einen großen Schaden, was das Vorliegen besonders wichtiger Gründe im Sinne des § 24 Abs 1 AVG zeige, geht schon deshalb fehl, weil dieser Nachteil, sollte er gegeben sein, aus dem Zusammenlegungsverfahren resultiert und sich keinesfalls als Frage jenes Bescheides darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070005.X10Im RIS seit
11.05.2005Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015