Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs5;Rechtssatz
Im Fall der Behebung der Sendung drei Tage nach der erfolgten Hinterlegung liegt kein Fall vor, wonach wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt werden konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999170303.X02Im RIS seit
09.07.2001