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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs1;Rechtssatz
Eine Hinterlegung von Schriftstücken, die zu eigenen Handen zuzustellen sind, kann ohne Vornahme eines zweiten Zustellversuches gemäß § 21 Abs 2 ZustG keine Rechtswirkungen entfalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998040111.X01Im RIS seit
20.11.2000