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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Bei einer Zustellung zu eigenen Handen hat die Hinterlegung des behördlichen Schriftstückes die Wirkung einer Zustellung, wenn der Empfänger auch nur am Tag des ersten Zustellversuches (hier: 1. Februar 1996) nicht ortsabwesend war (Hinweis E vom 15. Oktober 1998, 96/18/0210); diesfalls hindert eine allfällige Ortsabwesenheit des Empfängers am Tag des zweiten Zustellversuchs (hier: am 2. Februar 1996) das Zustandekommen einer wirksamen Zustellung nicht.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996180495.X01Im RIS seit
20.11.2000