Die Beschwerdeführerin ist Alleineigentümerin des Grundstücks Nr. 24 der Liegenschaft EZ 20 KG Y, auf welchem sich das "X-Wirtshaus" (Y Nr. 1) befindet. Am 26. März 1991 regte der Landeskonservator für Salzburg beim Bundesdenkmalamt die Unterschutzstellung dieses Objektes nach dem Denkmalschutzgesetz an, und zwar ohne vorausgehendes Ermittlungsverfahren gemäß § 57 AVG, weil das Haus seit 1983 dem Verfall preisgegeben sei und die "Abbruchsabsicht angedeutet" worden sei. Tatsäch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren77 Kunst Kultur
Norm: AVG §18 Abs3 idF 1990/357;DMSG 1923 §13 Abs1 idF 1990/473;TelekopieV 1991 §1;TelekopieV 1991 §2;TelekopieV 1991 §3;ZustG §13 Abs3;ZustG §1a idF 1990/357;ZustG §26 Abs2 idF 1990/357;ZustG §6;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Vorschriften über die Zustellung sind nicht Selbstzweck, sie sollen nur größtmögliche Garantie dafür bieten, daß das zuzustellende Schriftstück de... mehr lesen...
Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 13. April 1992 weist folgende Gegenstandsbezeichnung auf: "Betr.: A J, X 73; Asphaltmischanlage auf Gst. Nr. 1297 KG X; Schließung der Asphaltmischanlage gem. § 360 Abs. 2 GewO." Der Spruch: lautet wie folgt: "Gemäß § 360 Abs. 2 GewO wird die auf Gst. Nr. 1297 KG X befindliche Asphaltmischanlage mit sofortiger Wirsamkeit geschlossen. Gemäß § 360 Abs. 2 GewO wird ferner verfügt: Sämtliche im Betriebsbereich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: War der erstbehördliche Bescheid, wie sich aus der Gegenstandsbezeichnung als auch aus dem Verteiler ergibt, nur für den Erstbf als physische Person bestimmt, der auch gewerberechtlicher Geschäftsführer der Zweitbf ist, begann mit der Wirkung der Ersatzzustellung für den Erstbf daher auch nicht die Berufu... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 29. November 1989 beantragte die beschwerdeführende Partei bei der belangten Behörde die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Wasserkraftanlage am O. Die belangte Behörde teilte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 5. Februar 1990 mit, das Projekt beanspruche nach Ansicht des Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz bereits abgeleitetes Gewässer; daher sei die beantragte Nutzung vom ökologischen Standpunkt aus a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/10/0164
Rechtssatz: Das Gesetz stellt es der Behörde frei, bei der Zustellung eines seinem Inhalt nach für eine (nicht durch einen gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstücks entweder einen - individuell ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 19. Februar 1992, Zl. 501/Wa-5/92e, erging gegen die Beschwerdeführerin ein wasserpolizeilicher Auftrag. Die Zustellung dieses Bescheides wurde durch ein Organ der Behörde am 21. Februar 1992 in den Geschäftsräumlichkeiten der Beschwerdeführerin in der Weise bewirkt, daß das Geschäftsstück vom Zustellorgan einem Angestellten der Beschwerdeführerin übergeben wurde, welcher auf den Zuste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §16;
Rechtssatz: Auch Arbeitnehmer einer nicht natürlichen Person (juristischen Person oder Personenvereinigung, hier: GmbH & Co KG) sind für diese als solche taugliche Ersatzempfänger (Ablehnung der gegenteiligen Ansicht in Walter-Mayer, Zustellrecht Anm 18 zu § 16 ZustG, in Ritz, Die Ersatzzustellung nach dem ZustG, ÖStZ 1983, 198). ... mehr lesen...
Am 23. Oktober 1991, somit kurz vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der im Spruch: dieses Beschlusses genannten Gemeinschuldnerin (in der Folge: GmbH) am 28. Oktober 1991, gab deren, mit einer auch gegenüber Abgabenbehörden wirkenden Vollmacht, die das Recht, Zustellungen anzunehmen umfaßt, versehene Prokurist (BL) von ihm unterfertigte Beschwerden gegen die im
Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheide zur Post. Als Zustelldatum wurde der 11. September 1991 angegeben. Da ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §17 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140214.X01 Im RIS seit 07.08.1992 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 8. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung der Firma S-Gesellschaft mbH nach außen Berufener unterlassen zu haben, innerhalb von 2 Wochen (zwischen dem 19. September 1990 und dem 3. Oktober 1990) nach erhaltener schriftlicher Aufforderung der Behörde über Verlangen mitzuteilen, wer am 15. Juli 1990 um 14.05 Uhr den dem Kennz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §13 Abs3;
Rechtssatz: An eine juristische Person gerichtete Schriftstücke haben diese auch als Empfänger zu bezeichnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020068.X02 Im RIS seit 19.03.2001 Zuletzt aktualisiert am 0... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten und den hg. Akten Zl. 90/16/0192 und Zl. 90/16/0193 ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Schenkungsvertrages vom 5. August 1983, über den ein Notariatsakt aufgenommen worden war, hatte der Beschwerdeführer von einer Gesellschafterin einer Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien deren einer bar eingezahlten Stammeinlage von S 40.000,-- entsprechenden Geschäftsanteil erworben. In Punkt Sechstens dieses Schenkungsvertrages hatten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 13 Abs 3 ZustG ist nur in dem Fall "zuzustellen", in dem die Behörde als Empfänger eine juristische Person bestimmt, es handelt sich um eine vom Zusteller zu beachtende Regelung. Sie schließt aber nicht aus, daß bereits die Behörde in der Zustellverfügung ein Organ der juristischen Person als "Empfänger" bestimmt. Diesfalls ist nicht die ju... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Juni 1989 schrieb das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland der beschwerdeführenden Partei die Entrichtung einer Ausgleichstaxe (45.900 S) nach § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Kalenderjahr 1988 vor. Nach dem bei den Akten befindlichen Zustellnachweis wurde dieser Bescheid am 3. Juli 1989 nach der Übernahmsbestätigung von einem Arbeitnehmer des Empfängers entgegengenommen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §16 Abs5;ZustG §4;
Rechtssatz: Dem Begriff der Abgabestelle darf iVm der Regelung des § 16 Abs 1 ZustG nicht eine so enge Bedeutung beigemessen werden, daß bereits die Nichtanwesenheit eines Empfangsberechtigten (hier: im Verwaltungsverfahren hat der empfangsberechtige Pr... mehr lesen...
Das Beschwerdevorbringen läßt sich dahin zusammenfassen, daß der Beschwerdeführer die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides im Verstoß gegen die Vorschrift des § 31 Abs. 3 VStG erblickt, da sämtliche ihm zur Last gelegten Übertretungen entsprechend dem angefochtenen Bescheid im Jahre 1987 erfolgt seien. Nach § 31 Abs. 3 VStG darf ein Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden, wenn seit dem Zeitpunkt, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VwRallg;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5;
Rechtssatz: Die Zeit, die nicht in die Strafbarkeitsverjährungsfrist einzurechnen ist, beginnt mit dem Tag des Einlangens der Beschwerde beim Gerichtshof und endet mit der Zustellung der Entscheidung an die belangte Behörde (Hinweis E VS 5.11.1987, 86/02/0171, VwSlg 12570 A/1987... mehr lesen...
Der Magistrat Salzburg als Strafbehörde erster Instanz (Mag.) verfügte am 29. Dezember 1989 an den Beschwerdeführer unter der Adresse X-Straße 42 eine Aufforderung zur Rechtfertigung, weil er als Obmann des Vereines K Salzburg und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zu deren Vertretung nach außen berufenes Organ den deutschen Staatsbürger A vom 1. Mai 1989 bis zum 31. August 1989 beschäftigt habe, ohne daß eine Beschäftigungsbewilligung oder ein Befreiungsschein vorgelegen sei. Diese Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs1;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Vereinsadresse stellt eine für Zustellungen an den Obmann dieses Vereines taugliche Abgabestelle dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090106.X01 Im RIS seit 18.10.1990 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 7. Februar 1990 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24. August 1989, mit dem festgestellt wurde, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Hafnergewerbes durch die Beschwerdeführerin im Standort Innsbruck nicht vorlägen, und die Ausübung des angemeldeten Gewerbes untersagt würde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;
Rechtssatz: Die Nichtanführung der vertretungsbefugten Person einer juristischen Person, die als solche den Bescheidadressaten darstellt, stellt keinen die Rechtsunwirksamkeit der erfolgten Hinterlegung bewirkenden Zustellmangel dar (Hinweis E 13.9.1985, 84/08/0074). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:199... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Oberösterreich vom 25. September 1989 wurde der beschwerdeführenden Partei eine Ausgleichstaxe gemäß § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Jahr 1988 in der Höhe von S 3.060,-- vorgeschrieben. Dieser an die beschwerdeführende Partei gerichtete Bescheid wurde nach dem bei den Akten befindlichen Rückschein am 4. Oktober 1989 von einer "E" übernommen, die nach der Angabe auf dem Rückschein "Postbevollmächtigte für RSb-Briefe" ist. Am... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: PO §143;ZustG §13 Abs2;ZustG §13 Abs3;
Rechtssatz: Dem § 13 Abs 3 ZustG kann sowohl nach dem Wortlaut als auch unter Berücksichtigung der Systematik der Normen aus dem Bereich des Postrechtes (§ 143 PO) und den EB zum ZustG nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß dadurch ausgeschlossen werden hätte sollen, daß juristische Personen - durch ihre ermächtigten Orga... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §47;ZPO §292;ZustG §13 Abs3;ZustG §22;
Rechtssatz: Bei dem Postrückschein iSd § 22 ZustG handelt es sich um eine öff Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat, gegen die aber eine gegenteilige Beweisführung zulässig ist (Hinweis B 18.10.1989, 89/02/0117, 0118)... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, daß der angefochtene Bescheid zwar an die „Firma“ E Gesellschaft mbH in Wien, F-Gasse, adressiert ist, jedoch - im Sinne einer dementsprechenden Beschwerdebehauptung - von einer mit der Beschwerdeführerin bestehenden Personenidentität auszugehen ist, weil laut Eintragung vom 26. Februar 1988 im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien zu HRB nn (dessen beglaubigte Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt wurde) eine Firmenänderung auf die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Index: VwGG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3ZustG §17 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/02/0118Besprechung in:AnwBl 1990/9, S 524;
Rechtssatz: Wenn der Vertreter des Empfängers im Sinne des § 13 Abs 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, gilt die hinterlegte Sendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Hinterlegung eines Schriftstückes nach § 17 Abs 1 ZustG ist auf Grund der eine Einheit bildenden Zustellvorganges (§ 21 Abs 2 ZustG) maßgebend, dass der Empfänger im Zeitraum des Zustellvorganges am Tag des ersten Zustellversuches und am Tag des zweiten Zustellversuches... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0171 E VS 5. November 1987 VwSlg 12570 A/1987 RS 3 Stammrechtssatz Maßgebend für die Berechnung der in die Frist des § 31 Abs 3 zweiter Satz VStG einzurechnenden Zeit ist einerseits der Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde (beim VfGH oder VwGH) und andererseits der Zeitpunkt d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2;VStG §31 Abs3;ZustG §13 Abs3;ZustG §13 Abs5;
Rechtssatz: Die Zustellung im Wege der sogenannten Staatsämterabfertigung steht im Einklang mit den Bestimmungen des Zustellgesetzes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986020171.X04 Im RIS seit 05.11.1987 Zuletzt aktua... mehr lesen...