RS Vwgh 1992/10/13 92/07/0114

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Veröffentlicht am 13.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs3;
ZustG §16;

Rechtssatz

Auch Arbeitnehmer einer nicht natürlichen Person (juristischen Person oder Personenvereinigung, hier: GmbH & Co KG) sind für diese als solche taugliche Ersatzempfänger (Ablehnung der gegenteiligen Ansicht in Walter-Mayer, Zustellrecht Anm 18 zu § 16 ZustG, in Ritz, Die Ersatzzustellung nach dem ZustG, ÖStZ 1983, 198).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992070114.X01

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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