RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs3;

Rechtssatz

Die Nichtanführung der vertretungsbefugten Person einer juristischen Person, die als solche den Bescheidadressaten darstellt, stellt keinen die Rechtsunwirksamkeit der erfolgten Hinterlegung bewirkenden Zustellmangel dar (Hinweis E 13.9.1985, 84/08/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040073.X02

Im RIS seit

25.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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