Mit Eingabe vom 6. September 1978, und zwar zunächst hinsichtlich 1/40 Anteil an der Agrargemeinschaft M. und in der Folge erweitert auf insgesamt 3/40 Anteile, stellte Jakob B., der Rechtsvorgänger der nunmehr mitbeteiligten Partei (mP) Franz B. jun., einen Antrag auf Einleitung eines Sonderteilungsverfahrens. Der Erweiterung von zunächst 1/40 auf insgesamt 3/40 Anteile an der Agrargemeinschaft M. liegen jeweils agrarbehördlich genehmigte Kaufverträge aus den Jahren 1978 und 1980 zug... mehr lesen...
Index: L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §8;FlVfGG §41;FlVfLG Slbg 1973 §95;VwGG §34 Abs1;VwRallg;ZustG §13 Abs1;
Rechtssatz: Ein auf Grund eines Eigentumsüberganges zu Unrecht an den Rechtsvorgänger ergangenes Erkenntnis, welcher zu diesem Zeitpunkt nicht meh... mehr lesen...
Das Vermessungsamt Villach führte im Rahmen einer Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung des Grundstückes Nr. 502/1 der KG. S am 12. September 1986 um 10.00 Uhr eine Verhandlung über die Grenze des Grundstückes Baufläche Nr. .198 der KG. S mit dem Grundstück Nr. 502/1 durch. Eigentümer des Grundstückes Nr. .198 waren zum Zeitpunkt der Grenzverhandlung die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte. Die Grundstückseigentümer wurden mittels Rückscheinbriefes, aber nicht zu eigenen Handen, z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;
Rechtssatz: Die Übernahme eines Schriftstückes durch einen Dienstnehmer einer GmbH stellt keine wirksame Ersatzzustellung dem Geschäftsführer der GmbH gegenüber dar (Hinweis E 21.9.1995, 95/07/0076). Es kommt nicht darauf an, ob (objektiv gesehen fälschlich) die Eigenschaft des Übernehmers als Arbeitnehmer des Empf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin verfügte zuletzt über eine Aufenthaltsbewilligung mit Geltungsdauer vom 9. Jänner 1995 bis 9. Juni 1996. Sie beantragte am 13. Mai 1996 die Verlängerung dieser Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 19. Juni 1996 gemäß § 4 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Nach dem Ausweis des Rückscheines erfolgte die Zustellung dieses Bescheides am 26. Juni 1996 durch persönliche Übernahme durch die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §21;AVG §62 Abs1;ZustG §13 Abs1;
Rechtssatz: Daß die Wirksamkeit der Zustellung von der Fähigkeit des Empfängers abhängig wäre, aufgrund seiner Sprachkenntnisse das zuzustellende Schriftstück auch zu verstehen, ist dem ZustG nicht zu entnehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997190444.X02 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Durchführung der Zustellung hat prinzipiell in der Weise zu erfolgen, daß der Zusteller dem Empfänger das Schriftstück an der von der Behörde bestimmten Abgabestelle übergibt (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts 6, RZ 209). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid wurde die Beschwerde gegen die Bestimmung der Gebühren eines Zeugen im Verfahren 24 C 860/96t des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien - der Beschwerdeführer tritt dort als Kläger auf, der einschreitende Rechtsanwalt wurde ihm nach dem Beschwerdevorbringen dort als Verfahrenshelfer beigegeben - abgewiesen. Nach dem Beschwerdevorbringen wurde der bekämpfte Bescheid dem einschreitenden Rechtsanwalt am 11. Dezember 1996 zugest... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;GebAG 1975 §21 Abs2 Z1 lita;GebAG 1975 §22 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZPO §68 Abs4;ZustG §13 Abs1;ZustG §9;
Rechtssatz: Durch das Unterbleiben der Zustellung der angefochtenen Entscheidung über die Bestimmung der Zeugengebühr an den zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalt während des Rek... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid hat die Wiener Landesregierung einen "Antrag der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 20.1.1993 auf Rückersatz des gemäß Bescheid vom 20. Jänner 1993 von der Bezirkshauptmannschaft geleisteten Sozialhilfe" abgewiesen. Dabei stützte sich die belangte Behörde unter anderem auf § 44 Abs. 3 WSHG, wonach das Land (sc. Wien) zum Kostenersatz verpflichtet ist, wenn sich der Hilfesuchende während der letzten sechs Monate vor Gewährung der Hilfe mindes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs2;AVG §9;VwGG §34 Abs1;ZustG §13 Abs1;ZustG §4;ZustG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ergeht ein Bescheid, dessen Adressat "Land Niederösterreich" auch im
Spruch: des Bescheides nicht genannt wird, an "Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Gruppe Gesundheit und Soziales - Abteilung Sozialhilfe", ist die Zustellverfügun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wohnt in H, X-Straße. Mit Bescheid vom 18. Jänner 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG einen Betrag von S 106.351,69 samt Verzugszinsen "unverzüglich nach Zustellung des Bescheides bei sonstigen Zwangsfolgen" zu bezahlen. Nach der Zustellverfügung sollte dieser Bescheid an den Beschwerdeführer an der Adresse "A, X-Straße 7" zugestellt werden. Nach dem aktenkundigen Rü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §4;ZustG §7;
Rechtssatz: Eine Fehlbezeichnung der Abgabestelle (durch die unrichtige Bezeichnung der Postleitzahl und des Abgabeortes), welche infolge der gegebenen Verwechslungsmöglichkeit die Zustellung unwirksam macht, liegt solange nicht vor, als sowohl der Zustellversuch an der richtigen Abgabestelle als auch die Hinterlegung beim zuständigen Postam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §4;ZustG §7;
Rechtssatz: Die Fehlbezeichnung des Adressaten (oder seine nicht eindeutige Bezeichnung) schadet nur dann, wenn ein Empfänger, auf den die tatsächliche Bezeichnung paßt, auch wirklich existiert und daher eine Verwechslungsfähigkeit gegeben ist. Fehlt eine solche Verwechslungsfähigkeit, ist also völlig klar, daß die Zustellverfügung jene Pers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;ZustG §13 Abs1;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/11 95/03/0231 1 Stammrechtssatz Die unrichtige Bezeichnung des Besch als Empfänger durch Fortlassung des akademischen Grades kann, zumal kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, daß sich eine andere Person des sonst gleichen Namens an derselben Anschrift aufgehalten hatte, mangels e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §13 Abs1;ZustG §4;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0038 E 24. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Bezeichnung des "Empfängers" einer Sendung muss zweifelsfrei erkennbar sein, für wen sie bestimmt ist. Fehlt eine solche hinreichende Individualisierung, weil zufolge Namensgleichheit und identer Anschrift die ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 1. September 1994 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) die Erteilung der Rodungsbewilligung für das Grundstück Nr. 245/46, KG P, wobei sie als Zustelladresse "p.A. Wien, F-G. 94/2/7" angab. Unter dieser Adresse wurden der Beschwerdeführerin im Verfahren zunächst auch die Schriftstücke der BH zugestellt. Im Februar 1996 wurde ein von der BH an die von der Beschwerdeführerin angegebene Adresse zugestelltes Schriftstück mit d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §4;ZustG §8;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996100133.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Für den Beschwerdeführer wurden mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung für den Zeitraum vom November 1982 bis Juli 1984 ein vorläufiger Beistand und für den Zeitraum ab 21. November 1990 ein einstweiliger Sachwalter bestellt. Seit dem 12. März 1991 ist für den Beschwerdeführer u. a. zur Vertretung "für den Umgang mit Behörden und Ämtern" die Sachwalterschaft angeordnet. Vertreten durch seine damalige Sachwalterin begehrte er bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §9;ZustG §13 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur
Rechtsverletzungsmöglichkeit
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995200729.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 23. Oktober 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 17. August 1994, mit dem ihrem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz nicht stattgegeben worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG mit der Begründung: zurückgewiesen, daß Berufungen gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §21;AVG §22;AVG §63 Abs5;VwRallg;ZustG §13 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs 1 ZustG ist Voraussetzung für das Vorliegen einer wirksamen Zustellung eines behördlichen Schriftstückes allein die Vornahme der Zustellung der Sendung an den Empfänger an der Abgabestelle und nicht die Kenntnisnahme des Inhaltes der Sendung durch den Empfänger. ... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 16. März 1995 haben die Mitbeteiligten um Erteilung der Bauplatzerklärung zur Errichtung von Wirtschaftsgebäuden mit angrenzendem Wohngebäude auf den Grundstücken Nr. 5031 bis 5035, KG R, sowie die Genehmigung für eine Anschüttung auf einer Fläche von ca. 1,5 ha mit Niveauveränderung angesucht. Am selben Tage wurde auch ein Bauansuchen betreffend die Gebäude und die Anschüttung eingebracht. Über diese Ansuchen wurde am 26. September 1995 eine mündliche Verhandlung du... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §4;ZustG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/28 90/06/0158 2 Stammrechtssatz Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn bei Vorhandensein mehrerer Adressaten eine einheitliche Sendung an beide Adressaten gerichtet war (Hinweis E 6.5.1986, 85/04/0185). European Case Law Identif... mehr lesen...
Zum Sachverhalt genügt es, auf das hg. Erkenntnis vom 23. April 1996, Zl. 95/11/0365, zu verweisen, welches denselben angefochtenen Bescheid - soweit es sich um Zustellungen von Bescheiden in Administrativverfahren nach dem KFG handelte - betrifft. Soweit dieser Bescheid Verwaltungsübertretungen nach der StVO und dem KFG sowie der KDV betrifft, hat der Verwaltungsgerichtshof (durch den nach seiner Geschäftsverteilung insoweit zuständigen Senat) erwogen: Hiezu genügt es hinsich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §31 Abs3;ZustG §13 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0509
Rechtssatz: Kann eine Strafe im Hinblick auf die eingetretene Vollstreckungsverjährung gem § 31 Abs 3 VStG nicht mehr vollstreckt werden, besteht in Ansehung der Abwendung einer konkreten Rechtsgefährdung kein rechtliches Interess... mehr lesen...
Für den Beschwerdeführer wurde mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung für den Zeitraum von November 1982 bis Juli 1984 ein vorläufiger Beistand und für den Zeitraum ab 21. November 1990 ein einstweiliger Sachwalter bestellt. Seit dem 12. März 1991 ist für den Beschwerdeführer u. a. "für den Umgang mit Behörden und Ämtern" die Sachwalterschaft angeordnet. Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 16. Mai 1989, Sich 96/76/1989 (vom Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;B-VG Art137;VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §13 Abs1;
Rechtssatz: Es besteht kein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß die Zustellung einer Strafverfügung nicht rechtswirksam war, weil der Partei die auf Art 137 B-VG gestützte Klage auf Rückerstattung der gezahlten Geldstrafe vor dem VfGH ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 1. Februar 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (in der Folge: BH) vom 12. Februar 1992, betreffend Anordnung der Ersatzvornahme und Vorauszahlung der Kosten als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Überdies wurde der Antrag, der Berufung aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, als unzulässig zurückgewiesen. H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §7;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Bescheid von der Behörde an die Bf "alle vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr X" adressiert worden, ist davon auszugehen, daß der Bescheid auch für die Bf und nicht nur für Dr X iSd § 7 ZustG "bestimmt" ist (Hinweis E 2.12.1983, 83/04/0205, VwSlg 11245 A/1983 und B 7.11.1989, 88/11/0243). Kommt der Bescheid den Bf "... mehr lesen...