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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/02/0509Rechtssatz
Kann eine Strafe im Hinblick auf die eingetretene Vollstreckungsverjährung gem § 31 Abs 3 VStG nicht mehr vollstreckt werden, besteht in Ansehung der Abwendung einer konkreten Rechtsgefährdung kein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß die Zustellung der Strafverfügung nicht rechtswirksam war (Hinweis E 24.6.1996, 95/10/0255).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995020508.X01Im RIS seit
03.04.2001