RS Vwgh 1996/10/3 96/19/1493

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Veröffentlicht am 03.10.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §21;
AVG §22;
AVG §63 Abs5;
VwRallg;
ZustG §13 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 13 Abs 1 ZustG ist Voraussetzung für das Vorliegen einer wirksamen Zustellung eines behördlichen Schriftstückes allein die Vornahme der Zustellung der Sendung an den Empfänger an der Abgabestelle und nicht die Kenntnisnahme des Inhaltes der Sendung durch den Empfänger.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996191493.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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