RS Vwgh 1999/6/10 95/07/0038

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Veröffentlicht am 10.06.1999
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §8;
FlVfGG §41;
FlVfLG Slbg 1973 §95;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
ZustG §13 Abs1;

Rechtssatz

Ein auf Grund eines Eigentumsüberganges zu Unrecht an den Rechtsvorgänger ergangenes Erkenntnis, welcher zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Partei des Verfahrens war, kann gegenüber diesem keine Rechtswirkungen entfalten (Hinweis E 14.9.1993, 91/07/0126).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995070038.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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