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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein auf Grund eines Eigentumsüberganges zu Unrecht an den Rechtsvorgänger ergangenes Erkenntnis, welcher zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Partei des Verfahrens war, kann gegenüber diesem keine Rechtswirkungen entfalten (Hinweis E 14.9.1993, 91/07/0126).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995070038.X01Im RIS seit
11.07.2001