RS Vwgh 1996/8/27 96/05/0132

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Veröffentlicht am 27.08.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs1;
ZustG §4;
ZustG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/28 90/06/0158 2

Stammrechtssatz

Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor, wenn bei Vorhandensein mehrerer Adressaten eine einheitliche Sendung an beide Adressaten gerichtet war

(Hinweis E 6.5.1986, 85/04/0185).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050132.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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