Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Abgabenkommission der Marktgemeinde R vom 5. August 1983 wurden den Beschwerdeführern als Eigentümern der Liegenschaft R, S-weg 23, Kanalisationsbeiträge im Gesamtbetrag von S 44.222,27 vorgeschrieben. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer Vorstellung. Im Kopf: des Vorstellungsschriftsatzes werden die Einschreiter als „J und BS“ bezeichnet. Mit Bescheid vom 10. November 1983 gab die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch dieser Vorstellung keine... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - ZustellG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1ZustG §5 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein Schriftstück inhaltlich für mehrere Personen bestimmt ist, sind grundsätzlich ALLE Bescheidadressaten als Empfänger anzusehen und es muss jedem von ihnen zugestellt werden. (Hinweis auf E vom 17.5.1977, 0854/76, vom 13.9.1977, 0682/77, vom 14.3.1978, 2228/76, vom 16.3.1978, 1220/77, vom 16.4.1985... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - ZustellG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1ZustG §5 Abs1ZustG §9
Rechtssatz: Wird das Anbringen von mehreren Personen gemeinsam eingebracht, dann gilt die an erster Stelle genannte Person als ihr gemeinsamer Zustellungsbevollmächtigter. Mit der Zustellung EINER Ausfertigung des (das Anbringen erledigenden) Bescheides an den erstgenannten Einschreiter ist die Zustellung an ... mehr lesen...