Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Verwertet die Behörde ein oder mehrere ihr vorliegende Beweismittel nicht und wird im Vertrauen auf die Richtigkeit der Beweiswürdigung verabsäumt, ein Rechtsmittel einzubringen, so stellt der (später entdeckte) Verfahrensmangel keinen Wiederaufnahmsgrund dar (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/010... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Partei von der Behörde eine unrichtige Auskunft über den Inhalt vorliegender Beweisergebnisse erteilt und erlangt die Partei erst nach Rechtskraft einer darauf beruhenden Entscheidung Kenntnis von diesem Umstand, waren aber die Beweisergebnisse schon seinerzeit den Akten richtig z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Verwertet die Behörde ein oder mehrere ihr vorliegende Beweismittel nicht und wird im Vertrauen auf die Richtigkeit der Beweiswürdigung verabsäumt, ein Rechtsmittel einzubringen, so stellt der (später entdeckte) Verfahrensmangel keinen Wiederaufnahmsgrund dar (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/010... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Partei von der Behörde eine unrichtige Auskunft über den Inhalt vorliegender Beweisergebnisse erteilt und erlangt die Partei erst nach Rechtskraft einer darauf beruhenden Entscheidung Kenntnis von diesem Umstand, waren aber die Beweisergebnisse schon seinerzeit den Akten richtig z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl;
Rechtssatz: Die Aussage eines med Sachverständigen vor einem Bezirksgericht "ich will damit sagen, dass aus ärztlicher Sicht diese Blutprobe nicht verwertbar erscheint," könnte, für den Fall, dass die zur Entscheidung über die Wiederaufnahme berufene Behörde dem Sachverständigen hierin folgt, was wohl erst nach Vernehmung des S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl;
Rechtssatz: Der bei Hauer-Leukauf Handbuch des österr Verwaltungsverfahrens3, S 483, Nr 25 abgedruckte RS zum E 13.11.1975, 1301/75, welcher lautet: "Ein neues Beweismittel, welches lediglich darzutun vermag, dass das seinerzeitige Verfahren mangelhaft war, indem eine Beweisaufnahme zu Unrecht unterblieben sei, rechtfertigt nic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl;
Rechtssatz: Die Aussage eines med Sachverständigen vor einem Bezirksgericht "ich will damit sagen, dass aus ärztlicher Sicht diese Blutprobe nicht verwertbar erscheint," könnte, für den Fall, dass die zur Entscheidung über die Wiederaufnahme berufene Behörde dem Sachverständigen hierin folgt, was wohl erst nach Vernehmung des S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl;
Rechtssatz: Der bei Hauer-Leukauf Handbuch des österr Verwaltungsverfahrens3, S 483, Nr 25 abgedruckte RS zum E 13.11.1975, 1301/75, welcher lautet: "Ein neues Beweismittel, welches lediglich darzutun vermag, dass das seinerzeitige Verfahren mangelhaft war, indem eine Beweisaufnahme zu Unrecht unterblieben sei, rechtfertigt nic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litc impl;BAO §303 Abs1 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 96;
Rechtssatz: Eine Vorfrage iSd § 303 Abs 1 lit c BAO liegt nur vor, wenn der
Spruch: der erkennenden Behörde in der Hauptfrage erst nach Klärung einer in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde(Gericht) oder derselben Behörde in eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb impl;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 96;
Rechtssatz: Besteht die Möglichkeit, gegen eine Berufungsentscheidung eine VwGH-Beschwerde zu erheben, so kann ein bei der Erlassung der Berufungsentscheidung (hier: iZ mit einer unrichtigen Rechtsansicht) unterlaufener Verfahrensman... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1058/64 E 6. April 1965 RS 1 Stammrechtssatz Die neuen Tatsachen oder Beweismittel, die gemäß § 69 Abs 1 lit b eine Wiederaufnahme zu begründen vermögen, dürfen nicht neu entstanden sondern müssen neu hervorgekommen sein, d. h. sie müssen schon vor Abschl... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb impl;LAO Tir 1984 §226 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist, daß es sich um Tatsachen oder Beweismittel handelt, die dem Antragsteller im Zeitpunkt der Er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0121 E 19. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt der Erlassung des Entziehungsbescheides formell rechtskräftig und damit für die Entziehungsb... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litb impl;LAO Tir 1984 §226 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163;
Rechtssatz: Da im § 226 Abs 1 letzter Halbsatz LAA Tir das Wort "voraussichtlich" fehlt, genügt es für eine Wiederaufnahme nach dieser Gesetzesstelle nicht, daß die dort genannte ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb impl;LAO Tir 1984 §226 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163;
Rechtssatz: Verwertet die Behörde ein ihr vorliegendes Beweismittel nicht und wird verabsäumt, dagegen ein Rechtsmittel einzubringen, so führt auch die Rüge der Ve... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb impl;LAO Tir 1984 §226 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist, daß es sich um Tatsachen oder Beweismittel handelt, die dem Antragsteller im Zeitpunkt der Er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1058/64 E 6. April 1965 RS 1 Stammrechtssatz Die neuen Tatsachen oder Beweismittel, die gemäß § 69 Abs 1 lit b eine Wiederaufnahme zu begründen vermögen, dürfen nicht neu entstanden sondern müssen neu hervorgekommen sein, d. h. sie müssen schon vor Abschl... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb impl;LAO Tir 1984 §226 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/163;
Rechtssatz: Verwertet die Behörde ein ihr vorliegendes Beweismittel nicht und wird verabsäumt, dagegen ein Rechtsmittel einzubringen, so führt auch die Rüge der Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §69 Abs1 lita;AVG §69 Abs1 Z1;KOVG 1957 §54 Abs1 idF 1984/212;
Rechtssatz: Eine Vorschreibung des Rückersatzes von Rentenbezügen über einen Zeitraum von 3 Jahren hinaus sieht § 54 Abs 1 KOVG 1957 idF BGBl 212/1984 nur dann vor, wenn die Leistungen durch eine Handlung iSd § 69 Abs 1 lit a AVG 1950 herbeigeführt worden sind. Schlagwor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §69 Abs1 lita;AVG §69 Abs1 Z1;KOVG 1957 §54 Abs1 idF 1984/212;
Rechtssatz: Eine Vorschreibung des Rückersatzes von Rentenbezügen über einen Zeitraum von 3 Jahren hinaus sieht § 54 Abs 1 KOVG 1957 idF BGBl 212/1984 nur dann vor, wenn die Leistungen durch eine Handlung iSd § 69 Abs 1 lit a AVG 1950 herbeigeführt worden sind. Schlagwor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1009/62 E 17. Dezember 1962 RS 1 Stammrechtssatz Als tauglicher Wiederaufnahmsgrund kommen nur solche "neue" Tatsachen in Betracht, die nach Abschluss des Verfahrens "hervorgekommen", nicht aber solche, die erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sind. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1009/62 E 17. Dezember 1962 RS 1 Stammrechtssatz Als tauglicher Wiederaufnahmsgrund kommen nur solche "neue" Tatsachen in Betracht, die nach Abschluss des Verfahrens "hervorgekommen", nicht aber solche, die erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sind. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb impl;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 95;
Rechtssatz: Die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen durch das Strafgericht und die Verweigerung der persönlichen Akteneinsicht durch das Strafgericht gegenüber dem Beschuldigten (AbgPfl) hindert diesen nicht daran, die ihm bekannte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 lita;AVG §69 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0050 E 16. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand des Erschleichens setzt voraus, dass der Bescheid auf eine solche Art zustande gekommen ist, dass die Partei der Behörde objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung für den Sachausgang, in Irreführungsabsicht gemacht hatte und di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 lita;AVG §69 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0050 E 16. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Tatbestand des Erschleichens setzt voraus, dass der Bescheid auf eine solche Art zustande gekommen ist, dass die Partei der Behörde objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung für den Sachausgang, in Irreführungsabsicht gemacht hatte und di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs1;VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Ein Fehlen der für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages maßgeblichen Angaben ist einem Auftrag zur Behebung des Gebrechens nicht zugänglich, weil es sich nicht um ein Formgebrechen handelt; es führt dies zur Zurückweisung des Antrages, da nicht von dessen Rechtzeitigkei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §357 Abs1;AVG §38;AVG §69 Abs1 litc;EGVG Art6 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidungen der Versicherungsträger nach dem ASVG sind Entscheidungen von Verwaltungsbehörden iSd § 38 AVG (zum Begriff "Verwaltungsbehörde" und "Behörde" vgl. Ringhofer, Verwaltungsverfahrensgesetz 1987, Anm 2 zu Art VI EGVG und Anm 17 zu § 69 AVG). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §415;AVG §38;AVG §63 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;
Rechtssatz: Wird ein Beitragsverfahren vom Landeshauptmann wieder aufgenommen, so findet eine Berufung an den Bundesminister für Arbeit und Soziales nicht statt. Schlagworte Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete European Case Law I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb impl;AVG §69 Abs1 Z2 impl;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ob die belangte Behörde eher in der Lage gewesen wäre, die Unterlagen beizuschaffen, ist für die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes ohne Bedeutung. Wäre dem Abgabepflichtigen tatsächlich die Einsicht in maßgebende Unterlagen verwehrt worden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb impl;AVG §69 Abs1 Z2 impl;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Behauptet der Abgabepflichtige, sich seinerzeit vergeblich um die Beschaffung jener Unterlagen bemüht zu haben, auf die er seinen nunmehrigen Wiederaufnahmeantrag stützt, bringt er aber konkret nichts vor, was geeignet wäre, dieses Bemühen nachzuweisen bz... mehr lesen...