Index
L34007 Abgabenordnung TirolNorm
AVG §69 Abs1 litb;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989/163;Rechtssatz
Verwertet die Behörde ein ihr vorliegendes Beweismittel nicht und wird verabsäumt, dagegen ein Rechtsmittel einzubringen, so führt auch die Rüge der Verfahrenmängel zu keiner Wiederaufnahme des Verfahens, weil dies eine unzulässige Umgehung der eingetretenen Rechtskraftwirkung wäre (Hinweis E 24.6.1955, 3271/52).
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaRechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170105.X04Im RIS seit
23.09.1988Zuletzt aktualisiert am
23.04.2013