Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14 Abs1;AVG §14 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Beachte Siehe jedoch:
2001/20/0195 E VS 6. Mai 2004 RS 5;
2001/20/0195 E VS 6. Mai 2004 RS 7;
2001/20/0195 E VS 6. Mai 2004 RS 4;
Rechtssatz: Eine Niederschrift erfüllt nicht die für die Einbringung einer Berufung vorgeschriebene schriftliche oder telegrafische Form. Es handelt sich bei einer solchen um kei... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 21. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes bestraft. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschwerdeführer durch seinen mit gleichzeitig vorgelegter, auch die Annahme von Zustellungen aller Art umfassender Vollmacht ausgewiesenen Vertreter Bernhard Lanz rechtzeitig Einspruch. (Die Vollmacht erliegt in den in der beim Verwaltungsgerichtshof zur Zl. 90/19/0454 protokollierte... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 21. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes bestraft. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschwerdeführer durch seinen mit gleichzeitig vorgelegter, auch die Annahme von Zustellungen aller Art umfassender Vollmacht ausgewiesenen Vertreter L rechtzeitig Einspruch. Im weiteren Verlauf des Verwaltungsstrafverfahrens schritten als Vertreter des Beschwerdeführers Rechtsanwalt Dr. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1;VStG §24;ZustG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0510 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/28 90/19/0453 1 Stammrechtssatz Zufolge der Rechtsunwirksamkeit der Zustellung des Straferkenntnisses an den Besch wurde von diesem nicht die Berufungsfrist versäumt. Es ... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0509 Rechtssatz: Zufolge der Rechtsunwirksamkeit der Zustellung des Straferkenntnisses an den Besch wurde von diesem nicht die Berufungsfrist versäumt. Es fehlt somit an der Voraussetzung für die Wiederaufnahme in den vorigen Stand nach § 71 AVG (Hinweis E 15.12.1988, 88/08/0294). Schlagworte Wiederaufnahme des Verfahrens Zustellung Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Die vom Beschwerdeführer geschiedene Ehefrau stellte am 8. Mai 1989 den Antrag, den Familiennamen ihres aus der geschiedenen Ehe entstammenden Sohnes R. in ihren nunmehrigen Familiennamen M. zu ändern. Nach einem von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch durchgeführten Ermittlungsverfahren wurden dem Beschwerdeführer die Ermittlungsergebnisse mit Schreiben vom 3. August und 4. September 1989 bekanntgegeben und ihm Gelegenheit gegeben, hiezu binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen; diese ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990010152.X01 Im RIS seit 21.11.1990 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. März 1990 wies der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 29. März 1989 gemäß § 63 Abs. 5 AVG 1950 als verspätet zurück. Zur Begründung: führte der Bundesminister im wesentlichen aus, mit erstbehördlichem Bescheid vom 13. Jänner 1988 sei der Beschwerdeführerin gemäß § 83 GewO 1973 die Einhaltung bestimmter Vorkehrungen aufgetragen und gleichzeitig gemäß § 64 Abs. 2 ... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit den vorgelegten Bescheid- und Schriftsatzkopien wurde u.a. der Beschwerdeführerin mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 13. Februar 1990 gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973 die Beseitigung aller fahrbereiten und nicht mehr fahrbereiten Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück Nr. 1465, KG X, sowie aller gebrauchten Ersatzteile insbesondere der Motoren, Getriebe und Hinterachsen und aller anderen neuen Ersatzteile und des Zubehörs, di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1022;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §63 Abs5;RAO 1868 §28 Abs1 lith;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides infolge Ablebens des im Verfahren ausgewiesenen Rechtsanwaltes des Bf kein Vertretungsverhältnis, so kann die Übergabe dieses Bescheides an die Kanzlei des mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Nach dem Willen des Gesetzgebers bilden die "Berufungsanmeldung" - das ist im vorliegenden Fall die Erklärung des Bf, gegen den erstbehördlichen Bescheid in offener Frist Berufung zu erheben, und die weitere Erklärung, daß sie für die
Begründung: der Berufung eine Fristverlängerung von zwei Wochen erbitte - und die Berufungsbegründung ei... mehr lesen...
Nach Ausweis der vorgelegten Akten bekämpfte der Beschwerdeführer den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 25. November 1988, mit dem festgestellt worden war, beim Beschwerdeführer lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurück. Begründend führte sie aus, der Bescheid der Sicherheitsdir... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990010076.X01 Im RIS seit 17.10.1990 mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 13. April 1983 sprach die mitbeteiligte Niederösterreichische Gebietskrankenkasse aus, daß insgesamt 35 namentlich genannte Dienstnehmer der Beschwerdeführerin zu bestimmten, im einzelnen näher angeführten Zeiten Nachtschicht-Schwerarbeit im Sinne des Art. VII des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes (NSchG), BGBl. 1981/354, verrichtet hätten. Nach der Begründung: habe anläßlich des Inkrafttretens des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes bei der Beschwerdeführerin Unk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Wurde die Berufung vom Rechtsschutzsekretär einer Gewerkschaft im Namen mehrerer Dienstnehmer eingebracht und danach in Entsprechung eines Auftrages der Behörde eine schriftliche Vollmachtsurkunde vorgelegt, so hat die Behebung dieses Formgebrechens für die die Vollmacht unterfertigenden Dienstnehmer zur Folge,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer am 31. Oktober 1989 zugestellt. Am 17. November 1989 überreichte der Beschwerdeführer bei der Erstbehörde eine mit 16. November 1989 datierte und als Einspruch bezeichnete Berufung gegen dieses Straferkenntnis. Mit Berufungsbescheid vom 29. Dezem... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;AVG §63 Abs5;AVG §71;VStG §24;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber an der Einhaltung der Berufungsfrist durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne sein Verschulden gehindert, so führt dies nicht zu einer Verlängerung der Berufungsfrist. Derartige Umstände könnten lediglich im Rahmen eines Wi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0526/68 E 16. September 1968 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsfrist ist eine zwingende, auch durch Behörden nicht erstreckbare gesetzliche Frist. Selbst eine unrichtige Rechtsauskunft darüber seitens der Behörde vermag keine Erstreckung derselben zu erwirken. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk - vom 8. November 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der V Warenhandels AG in Wien 11., Z-Straße 35, beim Betrieb dieser Anlage am 18. August 1988 folgende mit rechtskräftigem Bescheid vorgeschriebene Auflagen nicht eingehalten zu haben: "Bescheid vom 19. September 1985, Zl. MBA 11-Ba 11.447/1/85: Pkt. 40: wurde insofern nicht erfüllt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 88/12/0044 1 Stammrechtssatz Unter Einbringung einer Berufung ist deren Einlangen bei der Behörde erster Instanz zu verstehen (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0277). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990040040.X02 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 3. Mai 1989, ihn als Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes anzuerkennen. Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien stellte mit Bescheid vom 12. Juni 1989 gemäß § 1 Asylgesetz fest, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling ist; gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 wurde einer allfälligen Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung, die er in türkischer Sprache verfaßt hat. Mit Schreiben der Sicherheitsdir... mehr lesen...
Laut dem im Verwaltungsakt befindlichen Rückschein wurden dem steuerlichen Vertreter der Beschwerdeführerin die diese betreffenden Bescheide hinsichtlich Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens sowie Festsetzung der Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes zum 1. Jänner 1981, 1. Jänner 1982 und 1. Jänner 1983 sowie der Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer 1981 und 1982 am 30. Mai 1986 zugestellt. Mit Eingabe vom 15. Juli 1986, beim Finanzamt eingela... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs5;B-VG Art8;VwRallg;
Rechtssatz: Ist eine Berufung nicht in deutscher Sprache abgefaßt, so stellt dies einen nach § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähigen Mangel dar. Die nach dieser Gesetzesstelle von der Behörde gesetzte Frist zur Vorlage einer Übersetzung der Berufungsschrift muß angeme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Beachte Siehe jedoch:
E 21. Juni 2001, 99/20/0462, u.a.;
Rechtssatz: Die Behörde ist, selbst wenn die Partei einem Verbesserungsauftrag der Behörde nicht innerhalb der gesetzten Frist, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch vor Erlassung des angefochtenen Bescheides entspricht, zufolge eines dann ordnungsgemäß b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;BAO §183 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0277
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 137;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Rechtsmittelbehörde... mehr lesen...
Mit dem am 9. Mai 1984 mündlich verkündeten Straferkenntnis erkannte die Bundespolizeidirektion Wien-Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 30. März 1984 um 8.20 Uhr in Wien 1, Bognergasse 4, die Geschwindigkeit nicht den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepaßt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 20 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Gemäß §... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 1. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 und mehrerer Verwaltungsübertretungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 schuldig erkannt und es wurden über ihn Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 17. Jänner 1990 wiesen die Oberösterreichische Landesregierung und der Landeshauptmann von Oberösterreich die vom Beschwerdeführer ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Ein mündlich verkündeter Bescheid gilt bereits mit seiner Verkündung als erlassen (Hinweis E 19.2.1951, 127/50, VwSlg 1941 A/1951). Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Straferkenntnisses ist nur mehr für den Lauf der Rechtsmitte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der Ausfertigung (Hinweis E 25.6.1952, 2053/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/18/0059 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0260/60 E 29. September 1960 VwSlg 5380 A/1960 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde trägt das Risiko der Aufhebung des Bescheides wegen unterlaufener Verf... mehr lesen...