Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0510Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/28 90/19/0453 1Stammrechtssatz
Zufolge der Rechtsunwirksamkeit der Zustellung des Straferkenntnisses an den Besch wurde von diesem nicht die Berufungsfrist versäumt. Es fehlt somit an der Voraussetzung für die Wiederaufnahme in den vorigen Stand nach § 71 AVG (Hinweis E 15.12.1988, 88/08/0294).
Schlagworte
Wiederaufnahme des Verfahrens ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190454.X01Im RIS seit
03.04.2001