RS Vwgh 1991/1/28 90/19/0454

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Veröffentlicht am 28.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
AVG §71 Abs1;
VStG §24;
ZustG §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/19/0510

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/28 90/19/0453 1

Stammrechtssatz

Zufolge der Rechtsunwirksamkeit der Zustellung des Straferkenntnisses an den Besch wurde von diesem nicht die Berufungsfrist versäumt. Es fehlt somit an der Voraussetzung für die Wiederaufnahme in den vorigen Stand nach § 71 AVG (Hinweis E 15.12.1988, 88/08/0294).

Schlagworte

Wiederaufnahme des Verfahrens Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190454.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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