RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0040

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
VStG §51 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 88/12/0044 1

Stammrechtssatz

Unter Einbringung einer Berufung ist deren Einlangen bei der Behörde erster Instanz zu verstehen (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0277).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040040.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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