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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1022;Rechtssatz
Bestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides infolge Ablebens des im Verfahren ausgewiesenen Rechtsanwaltes des Bf kein Vertretungsverhältnis, so kann die Übergabe dieses Bescheides an die Kanzlei des mittlerweiligen Stellvertreters des verstorbenen Rechtsanwaltes eine rechtswirksame Zustellung dieses Bescheides nicht begründen und damit auch den Lauf der Berufungsfrist nicht auslösen.
Schlagworte
Ende Vertretungsbefugnis Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung nachträgliche VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040137.X01Im RIS seit
30.10.1990