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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Wurde die Berufung vom Rechtsschutzsekretär einer Gewerkschaft im Namen mehrerer Dienstnehmer eingebracht und danach in Entsprechung eines Auftrages der Behörde eine schriftliche Vollmachtsurkunde vorgelegt, so hat die Behebung dieses Formgebrechens für die die Vollmacht unterfertigenden Dienstnehmer zur Folge, daß ihr Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht anzusehen ist (Hinweis E 7.7.1989, 89/02/0071).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Bejahung EinschreiterVerbesserungsauftragVerbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahrennachträgliche VollmachtserteilungFormgebrechen behebbare VollmachtsvorlageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080054.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2010