RS Vwgh 1990/10/16 90/08/0054

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Veröffentlicht am 16.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §13 Abs3;
AVG §63 Abs5;

Rechtssatz

Wurde die Berufung vom Rechtsschutzsekretär einer Gewerkschaft im Namen mehrerer Dienstnehmer eingebracht und danach in Entsprechung eines Auftrages der Behörde eine schriftliche Vollmachtsurkunde vorgelegt, so hat die Behebung dieses Formgebrechens für die die Vollmacht unterfertigenden Dienstnehmer zur Folge, daß ihr Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht anzusehen ist (Hinweis E 7.7.1989, 89/02/0071).

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Bejahung EinschreiterVerbesserungsauftragVerbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahrennachträgliche VollmachtserteilungFormgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080054.X03

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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