Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;SchUG 1986 §71 Abs2;
Rechtssatz: Handelt es sich bei dem an die Schule gerichteten Schriftsatz, der innerhalb der Frist des § 71 Abs 2 erster Satz SchUG an die für die Einbringung der Berufung zuständigen Stelle eingebracht worden ist, um einen solchen, mit dem - iSd Grundsätze des AVG - "Berufung" (im vorliegenden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;SchUG 1986 §71 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 92/09/0001 1
(diese für den Bereich des AVG entwickelten Grundsätze sind
selbst dann zu beachten, wenn eine nach § 71 Abs 2 SchUG
erhobene Berufung einer Berufung nach § 63 AVG nicht
gleichzusetzen wäre). Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. August 1991 stellte das Arbeitsamt Feldkirch (im folgenden Arbeitsamt) bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im folgenden BH) den Antrag, gegen die Firma A ein Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuleiten. Die genannte Firma habe es verabsäumt, den Antrag auf Verlängerung der Arbeitsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen G. fristgerecht beim Arbeitsamt einzureichen. Die Arbeitsbewilligung für G. sei mit 30. Juni 1991 abgelaufen,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 3 Stammrechtssatz Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 1 Stammrechtssatz Ein mündlich verkündeter Bescheid gilt bereits mit seiner Verkündung als erlassen (Hinweis E 19.2.1951, 127/50, VwSlg 1941 A/1951). Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs5;VStG §24;VStG §49 Abs1;VwGG §26 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zweck der Normierung der Berufungsfrist liegt darin, daß ein spätester Zeitpunkt für die Erhebung der Berufung festgesetzt wird. Die Behörde und allfällige andere Parteien des Verwaltungsverfahrens sollen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 2 Stammrechtssatz Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 92/09/0001 1 Stammrechtssatz Bringt eine Partei innerhalb offener Berufungsfrist mehrere Schriftsätze ein, mit denen Berufung gegen denselben Bescheid erhoben wird, dann sind diese als eine Berufung anzusehen; dasselbe gilt, wenn rechtzeitig ein begründeter Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs2;AVG §63 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/09/29 92/08/0122 4 Stammrechtssatz Die Übermittlung einer Fotokopie der Niederschrift, in welcher die mündliche Verkündung des Bescheides beurkundet worden ist, stellt schon mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 58 Abs 3 in Verbindung mit § 18 Abs 4 AVG keine schri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen von ihm erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1993 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, die Zustellung dieses Straferkenntnisses sei (im Wege der Hinterlegung) am 20. August 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0526/68 E 16. September 1968 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsfrist ist eine zwingende, auch durch Behörden nicht erstreckbare gesetzliche Frist. Selbst eine unrichtige Rechtsauskunft darüber seitens der Behörde vermag keine Erstreckung derselben zu erwirken. ... mehr lesen...
Der Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer, H (senior), wurde mit Bescheid des Gemeinderates S vom 23. Juli 1981 mit 4,14 Beitragsanteilen in eine bereits bestehende Weggemeinschaft einbezogen (Lfd. Nr. 24 im Punkt 1.) des Spruches). Mit dem Bescheid vom 25. März 1987 hat der Gemeinderat Steeg wie folgt entschieden: "a) Die Beitragspflicht für den öffentlichen Interessentschaftsweg B der Miteigentümer der Liegenschaft in EZl. 490/II, MH, geb. S, V, geb. H und H jun. werden mit 4,14 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gehört dem Kreis der nach dem BEinstG begünstigten Behinderten an und ist bei der mitbeteiligten Partei (mP) beschäftigt. Aus Anlaß einer Betriebsumstellung von Serien- auf Maßmöbelproduktion stellte die mP den Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des Beschwerdeführers. Diesen Antrag wies der Behindertenausschuß beim Landesinvalidenamt für Kärnten mit Bescheid vom 27. März 1992 nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens ab. Dieser Bescheid dür... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §22;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist davon ausgegangen, daß mangels Vorliegens eines Zustellnachweises "im Zweifel" anzunehmen sei, die Berufung des Arbeitgebers gegen den erstinstanzlichen Bescheid (mit dem dessen Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung eines begünstigten Behinderten abgewiesen worden ist) sei rechtzeitig erhoben worden. E... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;B-VG Art119a Abs5;GdO Tir 1966;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/13 90/07/0050 1 (hier: Tir GdO 1966) Stammrechtssatz Wird eine gemäß § 102 Abs 5 der OÖ GdO 1979 als... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwRallg;ZustG §22;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist verpflichtet, Zweifel über die Rechtzeitigkeit der Berufung durch amtswegige Ermittlungen zu beseitigen. Nach Durchführung solcher Ermittlungen allenfalls weiterbestehende Zweifelsfragen wären im Wege der Beweiswürdigung zu beantw... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 26. Jänner 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wels vom 28. September 1992, mit dem gegen den Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Z. 6 und 7 in Verbindung mit § 4 Fremdenpolizeigesetz ein bis zum 28. September 2002 befristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet Österreich erlassen wu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47;AVG §63 Abs5;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Fehlt auf dem Rückschein die Beurkundung durch den Zusteller iSd § 22 Abs 1 ZustG, so liegt ein Zustellnachweis, für den die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit spricht, nicht vor. Wird in einem solchen Fall die Zustellung bestritten, dann hat die Beh die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 2 Stammrechtssatz Die Behörde hat, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, zu prüfen, ob die Zustellung des mit Rechtsmittel angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt ist. Schlagworte Inhalt der Berufung... mehr lesen...
Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 11. Juni 1992 den einen Tag zuvor gestellten Asylantrag der Beschwerdeführerin - einer kroatischen Staatsangehörigen - als offensichtlich unbegründet gemäß § 17 Abs. 1 und 3 Z. 2 Asylgesetz 1991 abgewiesen und mit weiterem Bescheid vom 29. Juni 1992 die dagegen erhobene Vorstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 17 Abs. 2 leg. cit. als verspätet zurückgewiesen. Die dagegen eingebrachte Berufung der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Bundes... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der der Beschwerde angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem auszugehen: Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 27. Februar 1991 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes (BGBl. Nr. 126/1968) in Verbindung mit der Genfer Flüchtlingskonvention sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde mit dem angefochtenen Bescheid gem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §17;AVG §32 Abs2;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010637.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß das Postamt dem Empfänger mehrmals die Ausfolgung der hinterlegten Sendung verweigerte, weil er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte, vermag an der Ordnungsmäßigkeit der Zustellung nichts zu ändern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010950.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Februar 1992 wies die Bezirkshauptmannschaft N (im folgenden: BH) das Ansuchen des Beschwerdeführers um nachträgliche Erteilung der naturschutzbehördlichen Bewilligung für verschiedene Baumaßnahmen ab und trug ihm gleichzeitig auf, die unbefugt errichteten Baulichkeiten bis 31. Dezember 1993 zu entfernen und den früheren Zustand wiederherzustellen. Dieser Bescheid wurde am 28. Februar 1992 durch Hinterlegung zugestellt. Mit einem am 23. März 1992 zur Post ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §61 Abs2;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Der Umstand, daß Teile der
Begründung: nur schlecht lesbar waren, hat weder auf die Bescheidqualität noch auf die Rechtsmittelfrist einen Einfluß, hindert doch selbst das völlige Fehlen einer
Begründung: weder das Vorliegen eines Bescheides noch die Ingangsetzung der Rechtsmittelfrist. Gleiches gilt für d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 27. April 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, gegen den, seinen Asylantrag abweisenden Bescheid des Bundesasylamtes vom 23. März 1993 zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer den erstinstanzlichen Bescheid am 23. März 1993 übernommen, die dagegen erhobene Berufung aber erst am 8. April 1993, somit nach Ablauf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010550.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Antragsteller stellte mit Schreiben vom 16. Juli 1993 (Postaufgabe 26. Juli 1993) an den Verwaltungsgerichtshof den oben genannten Antrag unter Hinweis darauf, daß ihm die Berufungsfrist gegen den genannten Bescheid "verfallen" sei. Zur Entscheidung über einen derartigen Antrag ist der Verwaltungsgerichtshof nicht zuständig. Der Antrag war daher wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückzuweisen. Schlagworte Beschränkungen der A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §69 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag an den VwGH auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen Versäumung der Berufungsfrist ist wegen Unzuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über einen derartigen Antrag zurückzuweisen. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG erlassenen Bescheid vom 24. Februar 1993 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers, eines tunesischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 31. Dezember 1992, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung der Berufung gegen den einen Asylantrag des Beschwerdeführers abweisenden Bescheid des Bundesasylamtes vom 13. Nov... mehr lesen...