RS Vwgh 1993/11/24 93/01/0950

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Der Umstand, daß das Postamt dem Empfänger mehrmals die Ausfolgung der hinterlegten Sendung verweigerte, weil er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte, vermag an der Ordnungsmäßigkeit der Zustellung nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010950.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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