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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs5;Rechtssatz
Der Umstand, daß das Postamt dem Empfänger mehrmals die Ausfolgung der hinterlegten Sendung verweigerte, weil er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte, vermag an der Ordnungsmäßigkeit der Zustellung nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010950.X01Im RIS seit
20.11.2000