Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg hatte mit Bescheid vom 14. Februar 1992 den Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Feststellung seiner Flüchtlingseigenschaft abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 19. Mai 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. Begründend führte sie aus, der gegen den am 2. März 1992 zugestellten erstinstanzlichen Bescheid ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;ZustG §17;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)
Parteiengehör Allgemein
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/20/0073 E 10. Oktober 1994
94/20/0115 E 21. Juni 1994
94/20/0117 E 21. Juni 1994
94/20/0142 E 21. Juni 1994
Rechtssatz: Ergibt sich aus der zwar knappen Formulierung des Rechtsmittels klar, gegen welchen Bescheid sich der Berufungswerber wendet und aus welchen Gründen er des... mehr lesen...
Das Arbeitsinspektorat für den 13. Aufsichtsbezirk beantragte am 15. Mai 1992 gemäß § 7 Abs. 1 Arbeitsinspektionsgesetz 1974 in Verbindung mit § 27 Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerschutzgesetz, im folgenden ANSchG) bei der Bezirkshauptmannschaft X, der A Baugesellschaft m.b.H. zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Arbeitnehmern betreffend Gerüste- und Baustromverteiler auf Baustellen insges... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §61 Abs4;AVG §63 Abs5; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Die Berufung des Arbeitsinspektorates war bei der Bezirkshauptmannschaft, somit bei der Behörde, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat, eingebracht worden. Daß die... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (LH) vom 11. April 1991 wurde der mitbeteiligten Partei (MP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Gebietskanalisation K.-Mitte in einem näher bezeichneten Bereich unter einer Reihe von Auflagen erteilt. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin nach dem Inhalt des in den Akten einliegenden Zustellnachweises am 19. April 1991 - im Wege der Ersatzzustellung - zugestellt. Am 11. Juni 1991 langte beim LH... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ist die Berufung verspätet eingebracht worden, reicht die aus der Einbringung der Berufung erwachsende Zuständigkeit der Berufungsbehörde nur soweit, daß sie die Berufung gemäß § 66 Abs 4 AVG durch verfahrensrechtlichen Bescheid (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit vom 1. April 1993 bis zum 30. November 1993 seinen ordentlichen Präsenzdienst, wobei er ab dem 17. Mai 1993 als Grundwehrdiener der Stabskompanie der Heeresversorgungsschule in Wien 14 angehörte. Mit mündlich verkündetem Bescheid des Kommandanten dieser Stabskompanie vom 26. Juli 1993 wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe des Ausgangsverbotes in der Dauer von sieben Tagen verhängt, weil er (laut Führungsblatt) 1. vom 17. Ju... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV §20 Abs1;ADV §20 Abs4;ADV §20 Abs9;AVG §1;AVG §13 Abs1;AVG §13 Abs5;AVG §63 Abs5;HDG 1985 §36 Abs1;HDG 1985 §61 Abs1;HDG 1985 §62 Abs1;HDG 1985 §62 Abs2;
Rechtssatz: Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Charge vom Tag auf Grund der einschlägigen Vorschriften als Hilfsorgan des jeweiligen Kommandanten agiert, nicht anders als etwa ein Amt der Lan... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 28. Mai 1993 brachten die Beschwerdeführer vor, sie seien durch die Nichterledigung ihrer Berufung gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 15. Oktober 1992, Zl. VIb-221/262-85, durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten in ihrem Recht auf Entscheidung innerhalb einer Frist von sechs Monaten verletzt worden. Sie beantragten daher, der Verwaltungsgerichtshof möge über die Berufung in der Sache entscheiden. Die belangte Behörd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §72 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Mit dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des (während der Anhängigkeit des Säumnisbeschwerdeverfahrens erlassenen) Wiedereinsetzungsbescheides gilt die Berufung als rechtzeitig eingebracht und es beginnen die, durch die Einbringung der Berufung ausgelösten Fristen neu zu laufen. Die Säumnisbeschwerde ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 29. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. März 1991 um 9.58 Uhr in Wien VIII., Schlesingerplatz gegenüber 1, sein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben, da der Parkschein gefehlt habe. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Für den Beginn des Postenlaufes ist nur maßgeblich, wann das Schriftstück von der Post in Behandlung genommen wird (dh wann der Kasten tatsächlich ausgehoben wird). Es kommt daher allein darauf an, wann das in Frage stehende Telegramm von der Post "in Behandlung" genommen wurde; nicht ... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge hatte das Bundesasylamt Wien mit Bescheid vom 7. September 1993 dem Beschwerdeführer, einem polnischen Staatsangehörigen, die Flüchtlingseigenschaft aberkannt. Nach der unbekämpft gebliebenen Darstellung in der Begründung: des angefochtenen Bescheides wurde der erstinstanzliche Bescheid einer in den Verwaltungsakten enthaltenen Empfangsbestätigung zufolge dem Beschwerdeführer am 14. September... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Selbst im Fall eines durch die Behörde veranlaßten Irrtums über den Zeitpunkt des Ablaufes der Berufungsfrist kann der Lauf der gesetzlichen Rechtsmittelfrist weder gehemmt noch verlängert werden. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorisch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 23. August 1993, Zl. Agrar 11-220/4/93, zurück. Begründend legte die belangte Behörde dar, der Bescheid des Landeshauptmannes sei der Beschwerdeführerin am 9. September 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Die Berufungfrist habe daher am 23. September 1993 geendet. Die Berufung sei am 24. September 1993 und somit verspätet zur Post... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0260/60 E 29. September 1960 VwSlg 5380 A/1960 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde trägt das Risiko der Aufhebung des Bescheides wegen unterlaufener Verfahrensmängel durch den VwGH, wenn sie dem Berufungswerber die Feststellung der Versäumung der Berufungsfrist... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2858/54 E 14. Dezember 1956 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungswerber ist nicht verpflichtet, von vornherein alle Umstände anzuführen, aus denen er die Rechtzeitigkeit seiner Berufung ableitet (Hinweis E 11.12.1951, 1175/51, VwSlg 2367 A/1951). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0048 E 23. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Vor Zurückweisung einer Berufung als verspätet hat die Behörde entweder von Amts wegen zu prüfen, ob ein Zustellmangel unterlaufen ist, wenn nämlich Umstände auf einen solchen hinweisen, oder d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 90/18/0058 1 Stammrechtssatz Bei der Frage, ob eine Berufung rechtzeitig oder verspätet eingebracht wurde, handelt es sich um eine solche, bei der die Beh gem § 39 Abs 2 AVG den Sachverhalt von amtswegen zu klären hat (Hinweis E 11.12.1951, 1175/5... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 11. Juni 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 24. September 1992, betreffend Asylgewährung zurückgewiesen. Hiezu wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer seine Berufung trotz einer dem Gesetz entsprechenden Rechtsmittelbelehrung bei einer unzuständigen Behörde, nämlich der Bundespolizeidirektion... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §11;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994190609.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Das Finanzamt hatte die Berufungsfrist gegen den Einkommensteuerbescheid 1983 bescheidmäßig gemäß § 245 Abs. 3 BAO bis zum 31. Mai 1988 (Dienstag) verlängert. Mit der am 1. Juni 1988 zur Post gegebenen Eingabe beantragte die Beschwerdeführerin die weitere Verlängerung der Berufungsfrist bis zum 31. Dezember 1988. Das Finanzamt sprach mit Bescheid vom 1. Juli 1988 antragsgemäß aus, daß die Berufungsfrist bis zum 31. Dezember 1988 verlängert werde. Aufgrund eines vor Ablauf dieser Frist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;AVG §63 Abs5;BAO §245 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Fristverlängerungsbescheid gemäß § 245 Abs 3 BAO wird mit der Erlassung und Zustellung wirksam, weshalb die in der Fristverlängerung bestehende rechtsgestaltende Bescheidwirkung eintritt, und zwar auch dann, wenn das Finanzamt die Fris... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) Salzburg-Umgebung vom 8. März 1993 wegen mehrerer Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt. Gemäß dem im Verwaltungsakt liegenden Rückschein wurde dieser Bescheid dem Beschwerdeführer am 17. März 1993 an der Adresse E, R-Straße 6, durch Hinterlegung zugestellt. Am 7. April 1993 langte bei der BH ein vom Beschwerdeführer an diesem Tage zur Post gegebener "Einspruch" ein, in welchem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde (hier: UVS Salzburg) ist ungeachtet einer allfälligen Unzuständigkeit der BH (hier: Salzburg-Umgebung) gem § 51 Abs 1 VStG zur Erledigung der Berufung zuständig gewesen, weil im erstinstanzlichen Bescheid ein in Salzburg gelegener Tatort genannt worden ist. Von der Unzulässigkeit der Berufung wegen Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber in seiner Berufung den Hinweis "in offener Frist" angebracht, so gibt dies zu behördlichen Erhebungen über die Rechtzeitigkeit oder Verspätung dieses Rechtsmittels Anlaß (Hinweis E 9.3.1988, 87/03/0138 und E 18.5.1988, 88/02/0010). Schlagworte Sachverhalt Sachverha... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die (bei der Ärztekammer für Wien am 4. Dezember 1992 eingelangte) Beschwerde des Beschwerdeführers vom 3. Dezember 1992 gegen den Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 27. Jänner 1992 als verspätet zurückgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend; er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §79 Abs4;ÄrzteG 1984 §79 Abs7;AVG §60;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet setzt voraus, daß der Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist feststeht. Enthält der angefochtene Bescheid, mit ... mehr lesen...
Der am 19. Juli 1974 geborene Beschwerdeführer war im Schuljahr 1992/93 Schüler des 3. Jahrganges der Höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt in F. Sein Jahreszeugnis enthielt die Note "Nicht genügend" in den Gegenständen Englisch sowie Mathematik und angewandte Mathematik. Der Beschwerdeführer unterzog sich der Wiederholungsprüfung in beiden Gegenständen; die Wiederholungsprüfung im Gegenstand Mathematik und angewandte Mathematik wurde mit "Nicht genügend" beurteilt. Mit Entsc... mehr lesen...