RS Vwgh 1993/11/25 93/18/0109

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Veröffentlicht am 25.11.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 2

Stammrechtssatz

Die Behörde hat, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, zu prüfen, ob die Zustellung des mit Rechtsmittel angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt ist.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180109.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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