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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 2Stammrechtssatz
Die Behörde hat, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, zu prüfen, ob die Zustellung des mit Rechtsmittel angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt ist.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180109.X01Im RIS seit
20.11.2000